§ 6 EAVG – Energieausweis
Im Inserat: Heizwärmebedarf, Endenergiebedarf und Energieeffizienzklasse müssen angegeben werden – vom Verkäufer bzw. Vermieter und vom beauftragten Makler (§ 3 EAVG).
Vor dem Vertrag: Den höchstens 10 Jahre alten Ausweis legt der Verkäufer vor der Vertragserklärung des Käufers vor und händigt ihn binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss aus (§ 4 Abs. 1 EAVG).
Strafe: je bis 1.450 € (§ 9 EAVG). Die vorgelegten Kennzahlen gelten als bedungene Eigenschaft (§ 6 EAVG).
§ 2 MRG – Mietrechtsgesetz
Was gilt: Käufer treten in bestehende Mietverhältnisse ein (§ 2 Abs. 1 MRG).
§ 16b MRG: Eine Kaution muss der Vermieter auf einem Sparbuch fruchtbringend veranlagen und nach Mietende zurückgeben.
Folge: Als Käufer übernehmen Sie alle Vermieterrechte und -pflichten.
Denkmalschutz – welche Arten gibt es?
1. Einzeldenkmal: Das Bundesdenkmalamt (BDA) stellt per Bescheid fest, dass die Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt (§ 3 Abs 1 DMSG). Das wird im Grundbuch ersichtlich gemacht (§ 3 Abs 2). Zerstören oder verändern nur mit Bewilligung des BDA (§ 5 Abs 1).
2. Teilschutz: Geschützt ist ein abgegrenzter Teil, etwa die Fassade – und mit ihm alle Teile, die für seine Erhaltung nötig sind (§ 1 Abs 7).
3. Ensemble: Mehrere Denkmale, die eine Einheit bilden (§ 1 Abs 1), auch innerhalb einer Welterbestätte (§ 2a Abs 1 Z 2). Unter Schutz stellt das BDA, nicht die Gemeinde.
4. Schutzzone der Gemeinde: Kein Denkmalschutz, sondern Ortsbildschutz nach der Bauordnung des Landes. Steht meist nicht im Grundbuch – die Baubehörde gibt Auskunft.
5. Vermuteter Schutz: Bei Denkmalen im Eigentum von Bund, Ländern, anderen öffentlich-rechtlichen Stellen oder anerkannten Kirchen wird das öffentliche Interesse vermutet (§ 2 Abs 1); das BDA stellt es per Verordnung fest (§ 2a).
6. Archäologische Denkmale: Wer im Boden etwas findet, meldet es unverzüglich dem BDA (§ 8 Abs 1).
Prüfen: Grundbuch und die Denkmalliste des BDA (§ 3 Abs 3, bda.gv.at).
§ 2 + § 14b SDG – Sachverständige
Was gilt: Nur allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige dürfen rechtlich verwertbare Gutachten erstellen.
Prüfung: sachverstaendige.justiz.gv.at
Auf der Plattform: Alle Gutachten müssen von zertifizierten Sachverständigen stammen.
GrESt & Nebenkosten – Übersicht
Grunderwerbsteuer: 3,5% des Kaufpreises (Käufer).
Grundbucheintragung: 1,1% des Kaufpreises (Käufer).
Urkundenkosten: ~1,5% des Kaufpreises.
Inserat: Gratis (Verkäufer).
Maklerprovision: Optional – je 3,6% für Käufer und/oder Verkäufer, falls Makler beauftragt.
WEG 2002 – Wohnungseigentumsgesetz
Was gilt: Regelt das Eigentum an einzelnen Wohnungen/Einheiten in einem Mehrparteienhaus. Betrifft Etagenwohnungen, Maisonetten, Penthouses, Doppelhaushälften u.a.
Nutzwertgutachten: Legt den Anteil jedes Eigentümers an der Liegenschaft fest. Muss von einem Sachverständigen erstellt werden.
§ 34 WEG: Betriebskostenabrechnung – jährliche Abrechnung der Bewirtschaftungskosten durch die Hausverwaltung.
WE-Vertrag: Regelt Nutzungsrechte, Stimmrechte und Pflichten aller Eigentümer.
Für Käufer: Vor dem Kauf WE-Vertrag und letzte Betriebskostenabrechnung prüfen – Rücklagen, Instandhaltungsplan und offene Beschlüsse beachten.
§ 74 GewO – Betriebsanlagengenehmigung
Was gilt: Gewerbliche Betriebsanlagen dürfen nur mit Genehmigung der Gewerbebehörde betrieben werden, wenn sie geeignet sind, die Nachbarn zu belästigen (Lärm, Geruch, Emissionen).
Betroffen: Geschäftslokale, Lagerhallen, Produktionsstätten, Logistikzentren, Restaurants, Hotels, Praxen, Sportstätten.
Nicht betroffen: Reine Büroflächen (i.d.R. keine Genehmigung nötig).
Für Käufer: Prüfen Sie, ob eine gültige Genehmigung vorliegt und ob die geplante Nutzung davon abgedeckt ist. Änderung der Nutzungsart erfordert eine neue Genehmigung.
§ 111 GewO: Für Gastronomie zusätzlich Gastgewerbeberechtigung erforderlich.
§ 4 GVG – Grundverkehrsgesetz
Was gilt: Der Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke ist in Österreich genehmigungspflichtig. Landwirte haben Vorrang.
Betroffen: Bauernhöfe, Land- und Forstwirtschaft, Grünlandflächen.
Genehmigung: Durch die Grundverkehrskommission des jeweiligen Bundeslandes.
Voraussetzungen: Käufer muss oft nachweisen, dass er die Fläche selbst bewirtschaftet oder bewirtschaften lässt.
Für Käufer: Ohne Genehmigung ist der Kaufvertrag nichtig. Klären Sie die Genehmigungsfähigkeit vor dem Kauf mit einer Urkundsperson.
Flächenwidmung – Was ist das und warum ist sie wichtig?
Was gilt: Jedes Grundstück hat eine behördlich festgelegte Widmung (z.B. Bauland-Wohngebiet, Betriebsgebiet, Grünland). Diese bestimmt, was gebaut und wie genutzt werden darf.
Häufige Widmungen:
• Bauland-Wohngebiet: Wohnnutzung erlaubt
• Gemischtes Baugebiet / Kerngebiet: Wohnen + Gewerbe
• Betriebsgebiet / Industriegebiet: Gewerbliche Nutzung
• Grünland: Keine Bebauung ohne Umwidmung
Für Käufer: Vor dem Kauf prüfen, ob die geplante Nutzung mit der Widmung übereinstimmt. Umwidmung ist möglich, aber langwierig und unsicher. Auskunft bei der zuständigen Baubehörde.
OIB-Richtlinien – Brandschutz & Bautechnik
Was gilt: Die OIB-Richtlinien sind österreichweite technische Bauvorschriften. Sie regeln u.a. Brandschutz (OIB-RL 2), Barrierefreiheit (OIB-RL 4) und Schallschutz.
Betroffen: Alle Gebäude – besonders relevant bei Dachgeschossausbauten, Gewerbeimmobilien und Sonderbauten.
OIB-RL 2 (Brandschutz): Fluchtwege, Brandabschnitte, Rauchmelder. Besonders streng bei Lagerhallen, Hotels und Gaststätten.
OIB-RL 4 (Barrierefreiheit): Relevant bei Praxen, Pflegeheimen und öffentlich zugänglichen Gebäuden.
Für Käufer: Bei älteren Gebäuden können Nachrüstungspflichten bestehen (z.B. Rauchmelder, Fluchtwegkennzeichnung).
UVP-G – Umweltverträglichkeitsprüfung
Was gilt: Großprojekte (Industrieanlagen, große Lagerhallen, Gewerbeparks) müssen vor Baubeginn eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchlaufen, wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten werden.
Für Käufer: Prüfen Sie, ob eine UVP durchgeführt wurde und ob Auflagen bestehen. Nicht erfüllte Auflagen können auf den neuen Eigentümer übergehen.
ALSAG – Altlastensanierungsgesetz
Was gilt: Grundstücke mit Verdacht auf Boden- oder Grundwasserverunreinigung unterliegen dem ALSAG. Der Eigentümer kann zur Sanierung verpflichtet werden.
Betroffen: Vor allem Gewerbegrundstücke, ehemalige Industrieflächen und Tankstellen-Standorte.
Prüfung: Altlastenkataster beim Umweltbundesamt (altlasten.umweltbundesamt.at).
Für Käufer: Unbedingt vor dem Kauf prüfen. Sanierungskosten können den Grundstückswert übersteigen.
C-Blatt – Lasten im Grundbuch
Was ist das C-Blatt? Das Grundbuch besteht aus drei Blättern: A-Blatt (Grundstück), B-Blatt (Eigentümer), C-Blatt (Lasten). Im C-Blatt sind alle Belastungen eingetragen, die den Wert und die Verfügbarkeit der Immobilie beeinflussen.
Kategorien:
• Geldlasten: Pfandrecht/Hypothek, Reallast (Leibrente, Ausgedinge)
• Nutzungsrechte: Baurecht, Wohnrecht, Fruchtgenussrecht, Wegerecht, Leitungsrecht
• Verfügungsbeschränkungen: Veräußerungsverbot, Vorkaufsrecht (persönlich/dinglich/Gemeinde)
• Öffentl.-rechtl.: Wohnbauförderung, Bauführungslast
• Bestandrechte: Eingetragenes Miet-/Pachtrecht
Für Käufer: Immer den Grundbuchauszug prüfen – das C-Blatt muss mit den Angaben des Verkäufers übereinstimmen. Bei immo2k wird das automatisch beim 2. Grundbuchauszug abgeglichen.
Was bedeutet „lastenfrei übergeben“?
Lastenfrei heißt: Zum Zeitpunkt der Eigentumsumschreibung im Grundbuch sind alle Lasten im C-Blatt gelöscht – insbesondere Hypotheken, die aus dem Kaufpreis abgelöst werden.
Achtung: Manche Lasten können nicht einfach gelöscht werden:
• Wohnrecht: Lebenslang – erlischt erst mit Tod des Berechtigten
• Vorkaufsrecht: Der Berechtigte muss verzichten oder die Immobilie zuerst angeboten bekommen
• Wohnbauförderung: Rückzahlung oder Zustimmung des Landes erforderlich
Auf immo2k muss der Verkäufer alle bestehenden Lasten vor dem Inserieren angeben. Verschwiegene Lasten berechtigen den Käufer zur Anfechtung (§ 870–871 ABGB).
Pfandrecht / Hypothek – Was passiert beim Verkauf?
Normalfall: Die Hypothek wird bei der Übergabe aus dem Kaufpreis abgelöst („Lastenfreistellung“). Die Urkundsperson überweist den offenen Kreditbetrag direkt an die Bank und den Rest an den Verkäufer.
Für Käufer: Lassen Sie sich im Kaufvertrag zusichern, dass die Hypothek aus dem Kaufpreis abgelöst und gelöscht wird, bevor Sie als Eigentümer eingetragen werden – üblich über die Treuhand des Notars oder Anwalts.
Wohnrecht – Was bedeutet das für mich?
Wohnrecht ist der Oberbegriff: eine höchstpersönliche Dienstbarkeit (Servitut), die einer Person das Recht einräumt, in einer Immobilie zu wohnen. Im Grundbuch steht immer eine der zwei Ausprägungen – der Unterschied ist, ob weitervermietet werden darf:
Wohnungsgebrauchsrecht: Der Berechtigte darf die Immobilie (oder bestimmte Teile) ausschließlich selbst bewohnen – eine Weitervermietung ist ihm nicht erlaubt.
Wohnungsfruchtgenussrecht: Der Berechtigte darf die Immobilie nicht nur selbst bewohnen, sondern sie auch an Dritte vermieten und die Mieteinnahmen behalten. Das ist die stärkere Belastung – der Abschlag fällt entsprechend höher aus.
Für Käufer: Beide erlöschen nicht beim Verkauf und sind im C-Blatt eingetragen – sie müssen beim Inserieren offengelegt werden. Kaufen Sie nur, wenn Sie den Abschlag bewusst akzeptieren. Eine Löschung ist nur mit Zustimmung des Berechtigten möglich.
Veräußerungsverbot & Vorkaufsrecht – Darf ich überhaupt verkaufen?
Veräußerungs- und Belastungsverbot: Häufig bei Schenkungen oder Wohnbauförderung. Der Eigentümer darf ohne Zustimmung der eingetragenen Person (oft Eltern, Ehepartner, Land) nicht verkaufen.
Vorkaufsrecht: Die berechtigte Person (oder Gemeinde) muss die Immobilie zu denselben Bedingungen zuerst angeboten bekommen. Erst wenn sie ablehnt, darf an Dritte verkauft werden.
Tipp: Prüfen Sie vor dem Inserieren im Grundbuch (C-Blatt), ob so ein Eintrag besteht.