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Die Verifizierung der Verkäufer mit ID Austria ist geplant. Unterlagen wie der Energieausweis sind klar gekennzeichnet.
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Wie es funktioniert
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Maklerprovision nur relevant wenn ein Makler beauftragt wurde (je 3% + 20% USt = 3,6%, IMV). Bestellerprinzip gilt für Wohnungsmiete (seit 1.7.2023). immo2k.at ist kein Makler.
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Was kostet mich der Kauf insgesamt?
Kaufpreis + 3,5% Grunderwerbsteuer + 1,1% Grundbucheintragung + ~1,5% Urkundenkosten. Beispiel: €400.000 Wohnung = ca. €424.000 Gesamtkosten. Keine Plattformgebühr für Käufer.
Was passiert mit meinem Geld beim Kauf?
immo2k.at ist eine Inserat-Plattform und wickelt keine Käufe ab; Geld fließt nie über immo2k. Den Kaufvertrag und die Abwicklung vereinbaren Käufer und Verkäufer selbst, üblich mit einem Notar oder Rechtsanwalt, der den Kaufpreis treuhändig verwahrt.
Muss ich persönlich anwesend sein?
Für das Inserat nicht: Interessenten schreiben Ihnen über die Nachrichten am Inserat. Ob Sie für Besichtigung und Vertrag persönlich kommen müssen, vereinbaren Sie mit Ihrem Gegenüber und dem Notar oder Anwalt, der den Vertrag errichtet.
Was wenn die Wohnung vermietet ist?
Sie treten automatisch in bestehende Mietverhältnisse ein (§ 2 MRG). Sie können den Mieter nicht kündigen weil Sie neuer Eigentümer werden – außer bei eigenem Bedarf unter strengen Voraussetzungen.
Was ist das MRG?
Das Mietrechtsgesetz gilt ganz vor allem für Altbauten (Baubewilligung vor 1. 7. 1953) und begrenzt dort auch die Miethöhe. Kündigungsschutz und Befristungsregeln gelten aber auch in vielen neueren Gebäuden (§ 1 Abs. 4 MRG). Wer ein vermietetes Objekt kauft, tritt in die bestehenden Mietverträge ein.
Was ist der Energieausweis und wann brauche ich ihn?
Käufer: Gemäß Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG 2012) dürfen Sie sich auf die im Ausweis ausgewiesenen Energiewerte grundsätzlich verlassen. Stimmen die Werte nachweislich nicht, können Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer und/oder den Ersteller des Ausweises bestehen (Einzelfallprüfung durch Rechtsanwalt empfohlen).

Der Ausweis zeigt Energieklasse A++ bis G und gibt eine erste Orientierung zu erwartbaren Heizkosten.
Was kostet immo2k.at?
Für Käufer: Kostenlos. Durchsuchen, Kontaktdaten einsehen, Interesse zeigen – alles €0.

Für Verkäufer: kostenlos. Beliebig viele Inserate – jedes wird einzeln gebucht. Jederzeit kündbar.

Makler: Makler können die Plattform genauso nutzen wie Privatpersonen. Gleicher Preis.
Gilt das Bestellerprinzip beim Immobilienkauf?
Nein. Das Bestellerprinzip („Wer bestellt, der bezahlt“) gilt seit dem 1. Juli 2023 nur für die Vermittlung von Wohnungsmietverträgen. Bei Miete zahlt in der Regel der Vermieter die Provision.

Beim Kauf/Verkauf von Immobilien gibt es kein Bestellerprinzip. Hier gilt weiterhin die Doppelmaklerschaft: Der Makler darf sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer eine Provision verlangen – je 3,6% inkl. USt.

Fazit: immo2k.at ist eine IT-Plattform, kein Makler. Makler können die Plattform genauso nutzen wie Privatpersonen – gleicher Preis. Ob Maklerprovision anfällt, hängt davon ab, ob der Verkäufer ein Makler ist.
Ich bin Immobilienmakler – was muss ich beachten?
Sie können immo2k.at wie jeder andere Nutzer verwenden – zum gleichen Preis (kostenlos). Beachten Sie jedoch Ihre berufsständischen Pflichten:

1. Kennzeichnung: Gewerbliche Anbieter dürfen nicht als Privatperson auftreten; das wäre eine irreführende Geschäftspraktik (UWG, Anhang). Nutzen Sie das Feld „Kontotyp: Makler“ im Profil – Ihr Inserat wird automatisch mit einem „Makler“-Badge versehen.

2. Doppelmakler-Disclosure: Wenn Sie für beide Seiten (Käufer + Verkäufer) tätig sind, müssen Sie dies gem. § 5 MaklerG offenlegen. immo2k.at schreibt dies nicht vor – die Pflicht liegt bei Ihnen.

3. Provisions-Obergrenzen (IMV): Beim Kauf höchstens 3 % des Werts (bis 36.336,42 € 4 %) je Seite, zuzüglich USt (§ 15 Abs. 2 IMV). Bei Wohnungsmiete vom Mieter höchstens 2 Bruttomonatsmieten (unbefristet oder über 3 Jahre befristet) bzw. 1 BMM bei Befristung bis 3 Jahre (§ 20 Abs. 1 IMV), vom Vermieter höchstens 3 BMM (§ 20 Abs. 2 IMV).

4. Bestellerprinzip (seit 1.7.2023): Bei Wohnungsmiete zahlt, wer den Makler als Erster beauftragt hat. Hat der Vermieter zuerst beauftragt, kann nur mit ihm eine Provision vereinbart werden; mit dem Wohnungssuchenden nur, wenn er der erste Auftraggeber war (§ 17a MaklerG).

5. Standesrecht (WKO): Als Mitglied der Fachgruppe Immobilien- und Vermögenstreuhänder der WKO gelten die Standesregeln der Berufsgruppe weiterhin. immo2k.at prüft keine Einhaltung.

Hinweis: immo2k.at ist ausschließlich technischer Dienstleister und haftet nicht für die Einhaltung Ihrer berufsständischen Pflichten.
📋 Für Verkäufer
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Was kostet mich das Inserieren?
Kostenlos. Beliebig viele Inserate möglich. Für Käufer: €0. Keine Transaktionsgebühr, keine Provision.
Was passiert bei arglistiger Täuschung durch den Verkäufer?
Verschweigt der Verkäufer wesentliche Umstände (z.B. einen neuen Mietvertrag, verschwiegene Lasten oder Baumängel), gilt dies als arglistige Täuschung gem. §§ 870–874 ABGB. Die Folgen:

• Account-Sperre
• Der Käufer kann Schadenersatz gem. § 874 ABGB geltend machen (Vertrauensschaden)
• Das Inserat wird deaktiviert

Der Käufer trägt in diesem Fall keine Kosten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Pflicht: Grundbuchauszug (max. 3 Monate alt) + Energieausweis.
Optional aber empfohlen: behördlich genehmigter Einreichplan, Gutachten (SDG-zertifiziert), Bauplan (Grundriss Ist-Zustand).
Bei vermieteten Objekten: Mietvertrag.
Je nach Objekttyp zusätzlich: Nutzwertgutachten (WE), Betriebsanlagengenehmigung (Gewerbe), Grundverkehrsgenehmigung (Agrar).
Was ist der Unterschied zwischen Bauplan und Einreichplan?
Bauplan = Grundriss des aktuellen Ist-Zustands (Raumaufteilung, Maße, Flächen). Wird vom Architekten, Vermesser oder der Hausverwaltung erstellt. Kein Behördenstempel nötig. Optional – hilft Käufern, sich die Immobilie vorzustellen.

Einreichplan = Bei der Baubehörde (z.B. MA 37 in Wien) eingereichter und genehmigter Plan mit Bewilligungsvermerk/Stempel. Beweist, dass der Bau oder Umbau behördlich bewilligt ist. Empfohlen – belegt die behördliche Bewilligung; für den Verkauf nicht zwingend, aber ein starkes Vertrauens-Plus für Käufer.

Warum wichtig: Weicht der Bauplan vom Einreichplan ab, wurde möglicherweise ohne Genehmigung umgebaut (z.B. Wand entfernt, Dachboden ausgebaut). Das ist ein rechtliches Risiko für den Käufer und kann Rückbau-Pflichten auslösen.
Brauche ich einen Grundbuchauszug?
Zum Inserieren nicht. Laden Sie einen hoch, sehen Suchende „Grundbuchauszug liegt vor“; der Auszug selbst bleibt privat. Einen aktuellen Auszug bekommen Sie beim Justizministerium (justizonline.gv.at), sofort als PDF.
Was wenn ich kein EUDI / ID Austria habe?
Dann inserieren Sie ganz normal. Die Verifizierung ist ein Abzeichen am Profil und keine Voraussetzung. Die Anmeldung mit ID Austria wird noch angebunden; bis dahin bestätigt der Betreiber Verifizierungen von Hand.
Sind meine Kontaktdaten sichtbar?
E-Mail-Adresse und Telefonnummer zeigen wir nie öffentlich. Private Anbieter erscheinen mit Vornamen und dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens (z. B. „Maria H.“), wer will, im Profil mit vollem Namen; geprüfte Makler mit vollem Namen. Anfragen laufen über die Nachrichten am Inserat, und Kontaktdaten gibt jeder dort selbst frei. Die genaue Lage zeigen Sie exakt, auf etwa 200 m genau oder nur als Bezirk – Sie wählen beim Inserieren. Grundbuchauszug und Ausweis sind nie öffentlich; Einlagezahl und Grundstücksnummer nur, wenn Sie die genaue Lage zeigen.
Warum sollte ich keine Kontaktdaten ins Inserat schreiben?
Interessenten schreiben Ihnen über die Nachrichten am Inserat. E-Mail-Adresse und Telefonnummer zeigen wir nie öffentlich; Sie geben sie im Gespräch frei, wenn Sie wollen. Schreiben Sie Telefon oder E-Mail besser nicht in die Beschreibung – dort sind sie für alle lesbar.
Kann ich Immobilien aus dem Ausland inserieren?
Ja, Inserate sind weltweit möglich; das Land ergibt sich aus der Lage. Rechtliche Hinweise dieser Seite (Mietrecht, Energieausweis, Nebenkosten) beziehen sich auf Österreich. Für Objekte in anderen Ländern gilt das Recht des jeweiligen Landes.
Welche Währungen werden unterstützt?
Preise stehen in der Währung des Inserats. Unter Einstellungen können Sie eine Anzeigewährung wählen; umgerechnet wird mit den Tageskursen der Europäischen Zentralbank.
Kann der Einreichplan auf Echtheit geprüft werden?
Ja. Behördlich genehmigte Einreichpläne werden von der zuständigen Baubehörde (z.B. MA 37 in Wien) ausgestellt und sind digital prüfbar unter wien.gv.at/ma37. Der Einreichplan wird empfohlen, ist für den Verkauf aber nicht zwingend erforderlich.
⚙️ Plattform & Prozess
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Sind alle Beteiligten auf Echtheit prüfbar?
Anbieter können sich verifizieren lassen; verifizierte Konten tragen ein Abzeichen, gewerbliche Anbieter ein Makler-Abzeichen erst nach Prüfung ihrer Gewerbeberechtigung. Bis ID Austria angebunden ist, prüft der Betreiber von Hand. Ein automatischer Abgleich mit dem Grundbuch findet nicht statt. Gerichtlich zertifizierte Sachverständige finden Sie unter sachverstaendige.justiz.gv.at.
Brauche ich eine Vollmacht?
Für immo2k nicht. immo2k.at ist eine Inserat-Plattform – Verkäufer und Käufer verhandeln direkt. Ob für Vertrag oder Grundbuch eine Vollmacht nötig ist, klären Sie mit dem Notar oder Anwalt, der den Vertrag errichtet.
Was ist der aktuelle Funktionsumfang?
immo2k.at ist eine Inserat-Plattform: Private und Makler inserieren, Makler auch direkt aus ihrer Maklersoftware (OpenImmo). Interessenten suchen auf der Karte, speichern Suchen als Ordner und schreiben über die Nachrichten am Inserat. Dazu kommen gerichtliche Versteigerungen aus der Ediktsdatei. Vermittlung, Verhandlung und Kaufabwicklung bietet immo2k nicht an.
⚖️ Gerichtliche Versteigerungen
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Wie läuft eine gerichtliche Versteigerung ab?
Das Gericht veröffentlicht ein Versteigerungsedikt in der Ediktsdatei der Justiz. Es nennt die Liegenschaft, ihren Schätzwert, Termin und Ort, die Höhe von Vadium und geringstem Gebot sowie die Lasten, die der Ersteher übernehmen muss (§ 168 EO). Bis zum Termin muss der Eigentümer Bietinteressenten die Besichtigung erlauben (§ 176 Abs. 1 EO). Der Meistbietende erhält den Zuschlag per Beschluss, meist gleich im Termin (§ 183 Abs. 1 EO). Ab dem Zuschlag trägt er Gefahr und Lasten und bekommt die Erträge (§ 207 Abs. 1 EO). immo2k zeigt die Daten aus dem Edikt an; mitbieten können Sie nur beim Gericht.
Was ist das Vadium?
Das Vadium ist die Sicherheit, die Sie zum Mitbieten hinterlegen: 10 % des Schätzwerts, mindestens 1.000 €, und zwar nur als Sparbuch (§ 179 Abs. 1 EO). Der Meistbietende muss es vor dem Zuschlag sofort erlegen; sonst wird ab dem vorigen Gebot weiterversteigert, und es droht eine Ordnungsstrafe bis 10.000 € (§ 180 Abs. 1 EO). Das Gericht verwahrt das Vadium, bis das ganze Meistbot bezahlt ist (§ 180 Abs. 2 EO). In der Suche filtern Sie mit „Vadium bis“ nach Ihrem Budget für diese Sicherheit.
Was ist das geringste Gebot, was ein Überbot?
Das geringste Gebot steht im Edikt (§ 168 EO); darunter gibt es keinen Zuschlag. Erreicht das Meistbot nicht drei Viertel des Schätzwerts, kann ein Dritter die Versteigerung mit einem Überbot unwirksam machen – es muss das Meistbot um mindestens ein Viertel übersteigen (§ 195 Abs. 1 und 2 EO).
Was übernehme ich bei einer Versteigerung?
Die Dienstbarkeiten und anderen Lasten, die der Ersteher ohne Anrechnung auf das Meistbot übernehmen muss, nennt das Edikt (§ 168 EO). Lesen Sie vor dem Bieten das Schätzungsgutachten; es liegt beim Gericht auf und ist in der Ediktsdatei verlinkt.
⚖️ Gesetze & Recht
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§ 6 EAVG – Energieausweis
Im Inserat: Heizwärmebedarf, Endenergiebedarf und Energieeffizienzklasse müssen angegeben werden – vom Verkäufer bzw. Vermieter und vom beauftragten Makler (§ 3 EAVG).

Vor dem Vertrag: Den höchstens 10 Jahre alten Ausweis legt der Verkäufer vor der Vertragserklärung des Käufers vor und händigt ihn binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss aus (§ 4 Abs. 1 EAVG).

Strafe: je bis 1.450 € (§ 9 EAVG). Die vorgelegten Kennzahlen gelten als bedungene Eigenschaft (§ 6 EAVG).
§ 2 MRG – Mietrechtsgesetz
Was gilt: Käufer treten in bestehende Mietverhältnisse ein (§ 2 Abs. 1 MRG).
§ 16b MRG: Eine Kaution muss der Vermieter auf einem Sparbuch fruchtbringend veranlagen und nach Mietende zurückgeben.
Folge: Als Käufer übernehmen Sie alle Vermieterrechte und -pflichten.
Denkmalschutz – welche Arten gibt es?
1. Einzeldenkmal: Das Bundesdenkmalamt (BDA) stellt per Bescheid fest, dass die Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt (§ 3 Abs 1 DMSG). Das wird im Grundbuch ersichtlich gemacht (§ 3 Abs 2). Zerstören oder verändern nur mit Bewilligung des BDA (§ 5 Abs 1).

2. Teilschutz: Geschützt ist ein abgegrenzter Teil, etwa die Fassade – und mit ihm alle Teile, die für seine Erhaltung nötig sind (§ 1 Abs 7).

3. Ensemble: Mehrere Denkmale, die eine Einheit bilden (§ 1 Abs 1), auch innerhalb einer Welterbestätte (§ 2a Abs 1 Z 2). Unter Schutz stellt das BDA, nicht die Gemeinde.

4. Schutzzone der Gemeinde: Kein Denkmalschutz, sondern Ortsbildschutz nach der Bauordnung des Landes. Steht meist nicht im Grundbuch – die Baubehörde gibt Auskunft.

5. Vermuteter Schutz: Bei Denkmalen im Eigentum von Bund, Ländern, anderen öffentlich-rechtlichen Stellen oder anerkannten Kirchen wird das öffentliche Interesse vermutet (§ 2 Abs 1); das BDA stellt es per Verordnung fest (§ 2a).

6. Archäologische Denkmale: Wer im Boden etwas findet, meldet es unverzüglich dem BDA (§ 8 Abs 1).

Prüfen: Grundbuch und die Denkmalliste des BDA (§ 3 Abs 3, bda.gv.at).
§ 2 + § 14b SDG – Sachverständige
Was gilt: Nur allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige dürfen rechtlich verwertbare Gutachten erstellen.
Prüfung: sachverstaendige.justiz.gv.at
Auf der Plattform: Alle Gutachten müssen von zertifizierten Sachverständigen stammen.
GrESt & Nebenkosten – Übersicht
Grunderwerbsteuer: 3,5% des Kaufpreises (Käufer).
Grundbucheintragung: 1,1% des Kaufpreises (Käufer).
Urkundenkosten: ~1,5% des Kaufpreises.
Inserat: Gratis (Verkäufer).
Maklerprovision: Optional – je 3,6% für Käufer und/oder Verkäufer, falls Makler beauftragt.
WEG 2002 – Wohnungseigentumsgesetz
Was gilt: Regelt das Eigentum an einzelnen Wohnungen/Einheiten in einem Mehrparteienhaus. Betrifft Etagenwohnungen, Maisonetten, Penthouses, Doppelhaushälften u.a.

Nutzwertgutachten: Legt den Anteil jedes Eigentümers an der Liegenschaft fest. Muss von einem Sachverständigen erstellt werden.
§ 34 WEG: Betriebskostenabrechnung – jährliche Abrechnung der Bewirtschaftungskosten durch die Hausverwaltung.
WE-Vertrag: Regelt Nutzungsrechte, Stimmrechte und Pflichten aller Eigentümer.

Für Käufer: Vor dem Kauf WE-Vertrag und letzte Betriebskostenabrechnung prüfen – Rücklagen, Instandhaltungsplan und offene Beschlüsse beachten.
§ 74 GewO – Betriebsanlagengenehmigung
Was gilt: Gewerbliche Betriebsanlagen dürfen nur mit Genehmigung der Gewerbebehörde betrieben werden, wenn sie geeignet sind, die Nachbarn zu belästigen (Lärm, Geruch, Emissionen).

Betroffen: Geschäftslokale, Lagerhallen, Produktionsstätten, Logistikzentren, Restaurants, Hotels, Praxen, Sportstätten.
Nicht betroffen: Reine Büroflächen (i.d.R. keine Genehmigung nötig).

Für Käufer: Prüfen Sie, ob eine gültige Genehmigung vorliegt und ob die geplante Nutzung davon abgedeckt ist. Änderung der Nutzungsart erfordert eine neue Genehmigung.
§ 111 GewO: Für Gastronomie zusätzlich Gastgewerbeberechtigung erforderlich.
§ 4 GVG – Grundverkehrsgesetz
Was gilt: Der Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke ist in Österreich genehmigungspflichtig. Landwirte haben Vorrang.

Betroffen: Bauernhöfe, Land- und Forstwirtschaft, Grünlandflächen.
Genehmigung: Durch die Grundverkehrskommission des jeweiligen Bundeslandes.
Voraussetzungen: Käufer muss oft nachweisen, dass er die Fläche selbst bewirtschaftet oder bewirtschaften lässt.

Für Käufer: Ohne Genehmigung ist der Kaufvertrag nichtig. Klären Sie die Genehmigungsfähigkeit vor dem Kauf mit einer Urkundsperson.
Flächenwidmung – Was ist das und warum ist sie wichtig?
Was gilt: Jedes Grundstück hat eine behördlich festgelegte Widmung (z.B. Bauland-Wohngebiet, Betriebsgebiet, Grünland). Diese bestimmt, was gebaut und wie genutzt werden darf.

Häufige Widmungen:
• Bauland-Wohngebiet: Wohnnutzung erlaubt
• Gemischtes Baugebiet / Kerngebiet: Wohnen + Gewerbe
• Betriebsgebiet / Industriegebiet: Gewerbliche Nutzung
• Grünland: Keine Bebauung ohne Umwidmung

Für Käufer: Vor dem Kauf prüfen, ob die geplante Nutzung mit der Widmung übereinstimmt. Umwidmung ist möglich, aber langwierig und unsicher. Auskunft bei der zuständigen Baubehörde.
OIB-Richtlinien – Brandschutz & Bautechnik
Was gilt: Die OIB-Richtlinien sind österreichweite technische Bauvorschriften. Sie regeln u.a. Brandschutz (OIB-RL 2), Barrierefreiheit (OIB-RL 4) und Schallschutz.

Betroffen: Alle Gebäude – besonders relevant bei Dachgeschossausbauten, Gewerbeimmobilien und Sonderbauten.
OIB-RL 2 (Brandschutz): Fluchtwege, Brandabschnitte, Rauchmelder. Besonders streng bei Lagerhallen, Hotels und Gaststätten.
OIB-RL 4 (Barrierefreiheit): Relevant bei Praxen, Pflegeheimen und öffentlich zugänglichen Gebäuden.

Für Käufer: Bei älteren Gebäuden können Nachrüstungspflichten bestehen (z.B. Rauchmelder, Fluchtwegkennzeichnung).
UVP-G – Umweltverträglichkeitsprüfung
Was gilt: Großprojekte (Industrieanlagen, große Lagerhallen, Gewerbeparks) müssen vor Baubeginn eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchlaufen, wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten werden.

Für Käufer: Prüfen Sie, ob eine UVP durchgeführt wurde und ob Auflagen bestehen. Nicht erfüllte Auflagen können auf den neuen Eigentümer übergehen.
ALSAG – Altlastensanierungsgesetz
Was gilt: Grundstücke mit Verdacht auf Boden- oder Grundwasserverunreinigung unterliegen dem ALSAG. Der Eigentümer kann zur Sanierung verpflichtet werden.

Betroffen: Vor allem Gewerbegrundstücke, ehemalige Industrieflächen und Tankstellen-Standorte.
Prüfung: Altlastenkataster beim Umweltbundesamt (altlasten.umweltbundesamt.at).

Für Käufer: Unbedingt vor dem Kauf prüfen. Sanierungskosten können den Grundstückswert übersteigen.
C-Blatt – Lasten im Grundbuch
Was ist das C-Blatt? Das Grundbuch besteht aus drei Blättern: A-Blatt (Grundstück), B-Blatt (Eigentümer), C-Blatt (Lasten). Im C-Blatt sind alle Belastungen eingetragen, die den Wert und die Verfügbarkeit der Immobilie beeinflussen.

Kategorien:
• Geldlasten: Pfandrecht/Hypothek, Reallast (Leibrente, Ausgedinge)
• Nutzungsrechte: Baurecht, Wohnrecht, Fruchtgenussrecht, Wegerecht, Leitungsrecht
• Verfügungsbeschränkungen: Veräußerungsverbot, Vorkaufsrecht (persönlich/dinglich/Gemeinde)
• Öffentl.-rechtl.: Wohnbauförderung, Bauführungslast
• Bestandrechte: Eingetragenes Miet-/Pachtrecht

Für Käufer: Immer den Grundbuchauszug prüfen – das C-Blatt muss mit den Angaben des Verkäufers übereinstimmen. Bei immo2k wird das automatisch beim 2. Grundbuchauszug abgeglichen.
Was bedeutet „lastenfrei übergeben“?
Lastenfrei heißt: Zum Zeitpunkt der Eigentumsumschreibung im Grundbuch sind alle Lasten im C-Blatt gelöscht – insbesondere Hypotheken, die aus dem Kaufpreis abgelöst werden.

Achtung: Manche Lasten können nicht einfach gelöscht werden:
• Wohnrecht: Lebenslang – erlischt erst mit Tod des Berechtigten
• Vorkaufsrecht: Der Berechtigte muss verzichten oder die Immobilie zuerst angeboten bekommen
• Wohnbauförderung: Rückzahlung oder Zustimmung des Landes erforderlich

Auf immo2k muss der Verkäufer alle bestehenden Lasten vor dem Inserieren angeben. Verschwiegene Lasten berechtigen den Käufer zur Anfechtung (§ 870–871 ABGB).
Pfandrecht / Hypothek – Was passiert beim Verkauf?
Normalfall: Die Hypothek wird bei der Übergabe aus dem Kaufpreis abgelöst („Lastenfreistellung“). Die Urkundsperson überweist den offenen Kreditbetrag direkt an die Bank und den Rest an den Verkäufer.

Für Käufer: Lassen Sie sich im Kaufvertrag zusichern, dass die Hypothek aus dem Kaufpreis abgelöst und gelöscht wird, bevor Sie als Eigentümer eingetragen werden – üblich über die Treuhand des Notars oder Anwalts.
Wohnrecht – Was bedeutet das für mich?
Wohnrecht ist der Oberbegriff: eine höchstpersönliche Dienstbarkeit (Servitut), die einer Person das Recht einräumt, in einer Immobilie zu wohnen. Im Grundbuch steht immer eine der zwei Ausprägungen – der Unterschied ist, ob weitervermietet werden darf:

Wohnungsgebrauchsrecht: Der Berechtigte darf die Immobilie (oder bestimmte Teile) ausschließlich selbst bewohnen – eine Weitervermietung ist ihm nicht erlaubt.

Wohnungsfruchtgenussrecht: Der Berechtigte darf die Immobilie nicht nur selbst bewohnen, sondern sie auch an Dritte vermieten und die Mieteinnahmen behalten. Das ist die stärkere Belastung – der Abschlag fällt entsprechend höher aus.

Für Käufer: Beide erlöschen nicht beim Verkauf und sind im C-Blatt eingetragen – sie müssen beim Inserieren offengelegt werden. Kaufen Sie nur, wenn Sie den Abschlag bewusst akzeptieren. Eine Löschung ist nur mit Zustimmung des Berechtigten möglich.
Veräußerungsverbot & Vorkaufsrecht – Darf ich überhaupt verkaufen?
Veräußerungs- und Belastungsverbot: Häufig bei Schenkungen oder Wohnbauförderung. Der Eigentümer darf ohne Zustimmung der eingetragenen Person (oft Eltern, Ehepartner, Land) nicht verkaufen.

Vorkaufsrecht: Die berechtigte Person (oder Gemeinde) muss die Immobilie zu denselben Bedingungen zuerst angeboten bekommen. Erst wenn sie ablehnt, darf an Dritte verkauft werden.

Tipp: Prüfen Sie vor dem Inserieren im Grundbuch (C-Blatt), ob so ein Eintrag besteht.
🏢 Objekttypen & Besonderheiten
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Was ist ein Nutzwertgutachten und wann brauche ich es?
Ein Nutzwertgutachten legt fest, welcher Anteil an der Gesamtliegenschaft Ihrer Wohnung gehört (gem. WEG 2002). Es bestimmt Ihren Stimmrecht-Anteil, Ihren Beitrag zu den Betriebskosten und den Rücklagen.

Wann nötig: Bei jedem Kauf von Wohnungseigentum – Etagenwohnungen, Maisonetten, Penthouses, Doppelhaushälften, Reihenhäuser.
Wer erstellt es: Ein allgemein beeideter Sachverständiger.

Tipp: Prüfen Sie, ob der Nutzwert zur tatsächlichen Wohnfläche passt – bei Unstimmigkeiten drohen höhere Betriebskosten als erwartet.
Was muss ich beim Kauf eines Lofts beachten?
Lofts sind oft umgewidmete Gewerbeflächen (ehemalige Fabriken, Werkstätten). Vor dem Kauf unbedingt prüfen:

• Flächenwidmung: Ist die Wohnnutzung genehmigt? Steht im Widmungsplan „Wohnzone“?
• Nutzungsänderung: Wurde die Umwidmung von Gewerbe auf Wohnen behördlich bewilligt (gem. Bauordnung)?
• Brandschutz: Erfüllt das Gebäude die OIB-RL 2 für Wohnnutzung?

Risiko: Ohne genehmigte Umwidmung ist die Wohnnutzung illegal – die Baubehörde kann die Rückführung in den Ursprungszustand anordnen.
Was ist eine Vorsorgewohnung und welche Steuerfallen gibt es?
Eine Vorsorgewohnung wird ausschließlich zur Vermietung gekauft – nicht zur Eigennutzung. Der Vorteil: Vorsteuerabzug (20% USt auf den Kaufpreis).

Voraussetzungen für den USt-Vorteil:
• 20 Jahre Vermietungsverpflichtung
• Keine Eigennutzung während des Abschreibungszeitraums
• Liebhabereiprüfung durch das Finanzamt: Sie müssen nachweisen, dass innerhalb von 20 Jahren ein Gesamtgewinn entsteht

Risiko: Wenn das Finanzamt „Liebhaberei“ feststellt, müssen Sie die abgezogene Vorsteuer zurückzahlen. Bei Eigennutzung verlängert sich die Frist ebenfalls.

Tipp: Lassen Sie eine Steuerberatung vor dem Kauf prüfen, ob sich die Vorsorgewohnung rechnet.
Ich kaufe einen Bauernhof – was muss ich wissen?
Grundverkehrsgesetz (§ 4 GVG): Der Kauf landwirtschaftlicher Flächen ist genehmigungspflichtig. Landwirte haben Vorrang – als Nicht-Landwirt müssen Sie nachweisen, dass die Fläche weiter bewirtschaftet wird.

Widmung: Häufig Grünland – Umbauten oder Erweiterungen sind ohne Umwidmung in Bauland nicht möglich.
Forstgesetz: Bei Waldflächen ist eine Rodungsbewilligung nötig, bevor die Fläche anderweitig genutzt werden darf.

Tipp: Klären Sie die Genehmigungsfähigkeit mit der Grundverkehrskommission vor dem Kauf. Ohne Genehmigung ist der Kaufvertrag nichtig.
Was muss ich beim Kauf eines Tiny House beachten?
Baurechtliche Einordnung: Je nach Größe und Befestigung gilt ein Tiny House als Gebäude (baubewilligungspflichtig) oder als Mobilheim (keine Baubewilligung, aber Aufstellgenehmigung nötig).

• Unter 15 m²: Oft bewilligungsfrei, aber Widmung muss passen
• Über 15 m²: Baubewilligung erforderlich
• Auf Rädern: Gilt als Fahrzeug – darf nicht dauerhaft auf Grünland stehen

Tipp: Klären Sie mit der Baubehörde, ob Ihr Standort für ein Tiny House gewidmet ist. Grünland = nicht erlaubt.
Was muss ich beim Kauf eines Restaurants oder Cafés beachten?
Gastgewerbeberechtigung (§ 111 GewO): Ohne gültige Gewerbeberechtigung dürfen Sie keinen Gastronomiebetrieb führen. Die Berechtigung ist personengebunden – Sie müssen sie selbst beantragen.

Betriebsanlagengenehmigung (§ 74 GewO): Pflicht für alle Gaststätten. Regelt Lärmschutz, Abluft, Öffnungszeiten.
Lebensmittelhygiene-VO: Küche und Lagerräume müssen den Hygienevorschriften entsprechen.
Sperrstunden: Gem. Öffnungszeitengesetz und lokaler Sperrstundenverordnung.

Tipp: Prüfen Sie, ob die bestehende Betriebsanlagengenehmigung Ihre geplante Nutzung abdeckt (z.B. Gastgarten, Live-Musik).
Was ist der Unterschied zwischen Realteilung und Wohnungseigentum?
Wohnungseigentum (WEG): Mehrere Eigentümer teilen sich eine Liegenschaft. Jeder hat das ausschließliche Nutzungsrecht an seiner Einheit, aber die Liegenschaft gehört allen gemeinsam. Gemeinschaftliche Entscheidungen über Hausverwaltung.

Realteilung: Die Liegenschaft wird physisch geteilt – jeder Eigentümer besitzt seinen Grundstücksteil allein (eigene Einlagezahl im Grundbuch). Keine Hausverwaltung nötig, aber Grenzvermessung erforderlich.

Relevant bei: Doppelhaushälften, Reihenhäusern – hier gibt es beide Varianten. Vor dem Kauf im Grundbuch prüfen, welche Form vorliegt.
Brauche ich für eine Lagerhalle eine Umweltverträglichkeitsprüfung?
Nicht automatisch. Eine UVP ist nur erforderlich, wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten werden (UVP-G Anhang 1) – z.B. bei sehr großen Logistikzentren oder wenn die Anlage in einem Schutzgebiet liegt.

Immer nötig: Betriebsanlagengenehmigung (§ 74 GewO), korrekte Widmung (Industrie-/Betriebsgebiet), Brandschutz (OIB-RL 2).

Tipp: Bei Grundstücken mit früherer Industrienutzung Altlastenverdacht prüfen (ALSAG).
Dachgeschossausbau – was muss geprüft werden?
Baubewilligung: Jeder Dachgeschossausbau braucht eine Baubewilligung der Baubehörde (z.B. MA 37 in Wien). Ohne Bewilligung ist der Ausbau illegal.

Statikgutachten: Bei Ausbauten zwingend erforderlich – das bestehende Gebäude muss die zusätzliche Last tragen können.
Brandschutz (OIB-RL 2): Fluchtwege, Rauchmelder, ggf. Brandwände.
Widmung: Muss „Wohnzone“ sein.

Für Käufer: Im Einreichplan prüfen, ob der aktuelle Ausbau dem bewilligten Zustand entspricht. Nachträgliche Änderungen (z.B. zusätzliche Gauben) ohne Bewilligung sind ein Risiko.
Denkmalschutz – Was bedeutet das konkret für mich als Käufer?
Vollschutz (Einzelbaudenkmal): Größte Einschränkung. Selbst ein neuer Anstrich oder neue Fenster müssen vom BDA genehmigt werden. Sanierung ist teurer, da historische Materialien und Handwerkstechniken vorgeschrieben werden können. Dafür gibt es teils Förderungen.

Fassadenschutz: Deutlich flexibler. Innen können Sie modernisieren – offene Küche, modernes Bad, Smart Home – alles kein Problem, solange die Fassade unverändert bleibt.

Ensembleschutz: Die tückischste Variante: Steht oft nicht im Grundbuch. Prüfen Sie bei der Baubehörde, ob Ihr Objekt in einer Schutzzone liegt. Betrifft z.B. die gesamte Wiener Innenstadt (UNESCO-Weltkulturerbe).

Preisauswirkung: Vollschutz kann den Wert um 10–30% mindern (eingeschränkte Umbaufreiheit). Fassadenschutz hat oft wenig Einfluss, kann bei Repräsentationsimmobilien sogar wertsteigend sein.

Tipp: Fragen Sie den Verkäufer explizit nach der Art des Schutzes. „Denkmalgeschützt“ allein sagt zu wenig – der Unterschied zwischen Voll- und Fassadenschutz ist enorm.
Rechtliche Abgrenzung
immo2k.at ist kein Immobilienmakler, sondern eine Plattform, auf der Immobilien inseriert werden.
Absicherung im Impressum / AGB
„immo2k.at ist kein Immobilienmakler im Sinne des § 117 GewO. Wir erbringen keine Maklerleistungen, keine Rechtsberatung und führen keine Besichtigungen durch. Unsere Leistung beschränkt sich auf die Bereitstellung der Inserat-Infrastruktur. Die Inserat-Checkliste, Denkmalschutz-Informationen und Lasten-Erklärungen sind automatisiert generierte Standardtexte ohne individuelle Prüfung. Vertragsentwürfe und rechtliche Prüfung werden nicht durch die Plattform erbracht — Nutzer organisieren Vertragsabwicklung eigenverantwortlich mit Fachpersonen ihrer Wahl.“
AGB-Klausel: Vergütung und Fälligkeit
Leistungsgegenstand: Die Plattform immo2k.at bietet eine Inserats- und Werbeplattform für Immobilien. Nutzer können Inserate erstellen und veröffentlichen. Anfragen laufen über die Nachrichten am Inserat; E-Mail-Adresse und Telefonnummer der Anbieter werden nicht veröffentlicht, Kontaktdaten gibt jeder Nutzer selbst frei.
Preismodell: Kostenlos. Beliebig viele Inserate. Für Käufer: €0. Keine Transaktionsgebühr, keine Provision.
Arglistige Täuschung (§§ 870–874 ABGB): Verschweigt oder verfälscht der Verkäufer wesentliche Umstände, haftet er persönlich. Das Inserat wird deaktiviert und der Account gesperrt. Der Käufer kann Schadenersatz gem. § 874 ABGB geltend machen.
Rechtsgrundlagen
§ 117 GewO – Definition der reglementierten Immobilientreuhändertätigkeit (Makler, Verwalter, Bauträger).
§ 1 MaklerG – „Makler ist, wer auf Grund einer privatrechtlichen Vereinbarung (Maklervertrag) für einen Auftraggeber Geschäfte mit einem Dritten vermittelt, ohne ständig damit betraut zu sein.“
Gesetz über digitale Dienste (Verordnung (EU) 2022/2065) – Haftung für gespeicherte Nutzerinhalte (Art. 6), keine allgemeine Überwachungspflicht (Art. 8), Meldeverfahren (Art. 16).
DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit. b – Verarbeitung zur Vertragserfüllung.
GewO § 5 – Freies Gewerbe: Anmeldung bei der BH/Magistrat genügt, keine Konzession erforderlich.
Kontaktdaten & Sichtbarkeit
Grundsatz: Private Anbieter erscheinen mit Vornamen und dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens, auf eigenen Wunsch mit vollem Namen; geprüfte Makler mit vollem Namen. E-Mail-Adresse und Telefonnummer werden nicht veröffentlicht; Kontakt läuft über die Nachrichten am Inserat. Sensible Daten (Adresse, Grundbuch, Ausweis) werden nicht öffentlich angezeigt.

Rechtsgrundlage: Für Inhalte, die Nutzer einstellen, haftet der Betreiber nach Art. 6 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2022/2065 (Gesetz über digitale Dienste) nicht, solange er von ihrer Rechtswidrigkeit keine Kenntnis hat; erfährt er davon, sperrt oder entfernt er sie zügig. Eine allgemeine Pflicht, Inhalte zu überwachen, besteht nicht (Art. 8). Gerichtliche Versteigerungen übernimmt der Betreiber selbst aus der Ediktsdatei; dafür gilt das nicht.

Keine Maklertätigkeit: Die Plattform vermittelt nicht (§ 1 MaklerG). Sie stellt lediglich die technische Infrastruktur für Inserate bereit.

Verstoß: Bei wiederholtem Einfügen von Kontaktdaten in die Beschreibung kann das Inserat deaktiviert werden.

Impressum

Informationspflicht gem. § 5 E-Commerce-Gesetz (ECG) & § 25 Mediengesetz (MedienG)
Betreiber
immo2k.at
Artur Zharyk
Robert-Parzer-Weg 9/63, 1220 Wien, Österreich

Kontakt:
E-Mail: office@immo2k.at
Telefon: +43 677 64068396

Anwendbare Rechtsvorschriften
Gewerbeordnung 1994 (GewO) – RIS
E-Commerce-Gesetz (ECG) – RIS
Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) – RIS
Konsumentenschutzgesetz (KSchG) – RIS
Streitbeilegung
Verbraucherschlichtung:
Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Zuständige Stelle: Internet Ombudsmann
Offenlegung nach § 25 MedienG
Medieninhaber: Artur Zharyk, Robert-Parzer-Weg 9/63, 1220 Wien
Gegenstand: Betrieb der Immobilien-Inseratsplattform immo2k.at
Herausgeber: Artur Zharyk
Hersteller: Domaintechnik / Ledl.net GmbH, Rainerstraße 28, 4820 Bad Ischl
Verlagsort / Herstellungsort: Wien / Bad Ischl

Grundlegende Richtung (Blattlinie):
immo2k.at ist eine unabhängige digitale Inseratsplattform für Immobilien mit Schwerpunkt Österreich. Die Plattform stellt technische Infrastruktur zur Verfügung, erbringt keine Maklerleistungen und keine Rechtsberatung. Inserate stammen von Privaten und Maklern und werden nicht redaktionell bearbeitet. Daten gerichtlicher Versteigerungen übernimmt der Betreiber aus der Ediktsdatei der Justiz, ohne Personendaten.

Beteiligungsverhältnisse: Artur Zharyk ist alleiniger Medieninhaber – keine Gesellschafter, keine stillen Beteiligungen, keine Konzernzugehörigkeit.
Haftungsausschluss
immo2k.at ist kein Immobilienmakler im Sinne des § 117 GewO und erbringt keine Maklertätigkeit gem. § 1 MaklerG. Die Plattform stellt ausschließlich technische Infrastruktur (IT-Dienstleistung) bereit. Alle automatisiert generierten Texte, Checklisten und Hinweise sind Standardinformationen ohne individuelle Prüfung und stellen keine Rechtsberatung dar.

Haftung für nutzergenerierte Inhalte: Für Inhalte von Inseraten (Beschreibungen, Fotos, hochgeladene Dokumente) sind ausschließlich die jeweiligen Nutzer verantwortlich. Der Betreiber haftet für diese Inhalte nach Art. 6 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2022/2065 (Gesetz über digitale Dienste) nicht, solange er von ihrer Rechtswidrigkeit keine Kenntnis hat; erfährt er davon, sperrt oder entfernt er sie zügig. Eine allgemeine Pflicht, Inhalte zu überwachen, besteht nicht (Art. 8). Rechtswidrige Inhalte melden Sie am Inserat über „Inserat melden“.

Haftung für Links: Für den Inhalt verlinkter fremder Seiten ist deren Betreiber verantwortlich. Wird uns ein rechtswidriger Link bekannt, entfernen wir ihn.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 1. Oktober 2026 · Version 1.3
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen der Plattform immo2k.at („Plattform“), betrieben von Artur Zharyk („Betreiber“), gegenüber dem Nutzer („Sie“).

1.2 Die Plattform ist kein Immobilienmakler im Sinne des § 117 GewO / § 1 MaklerG. Es wird keine Vermittlungs-, Beratungs- oder Besichtigungsleistung erbracht.

1.3 Abweichende Bedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Betreiber stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Leistungsbeschreibung
2.1 Die Plattform stellt technische Infrastruktur für die Inserierung und Bewerbung von Immobilien bereit: Inseratserstellung, Suchfunktion mit Filtern und Kartenansicht, Nachrichten zwischen Interessenten und Anbietern, eine OpenImmo-Schnittstelle für Maklersoftware und die Anzeige gerichtlicher Versteigerungen aus der Ediktsdatei.

2.2 Alle generierten Texte, Checklisten und Hinweise sind automatisiert erstellte Standardtexte ohne individuelle Prüfung. Sie ersetzen keine Beratung durch Rechtsanwalt, Notar oder Immobilienmakler.

2.3 Beratung, Vertragserrichtung und Vertragsabwicklung erbringt die Plattform nicht; Nutzer wenden sich dafür an Fachleute ihrer Wahl.
§ 3 Registrierung & Zugang (2-Stufen-System)
3.1 Stufe 1 (Konto): Registrierung mit E-Mail oder Google. Berechtigt zum Suchen, Merken, Anfragen und Inserieren.

3.2 Stufe 2 (Verifiziert): Zusätzliche Bestätigung der Identität – über ID Austria, sobald angebunden; bis dahin durch den Betreiber. Sie wird als Abzeichen angezeigt und ist keine Voraussetzung zum Inserieren.

3.3 Das 2-Stufen-System ist eine technische Zugangssteuerung, keine Qualifizierung, Bonitätsprüfung oder Eignungsbeurteilung.

3.4 Nutzer sind verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Falschangaben können zur sofortigen Sperrung führen.
§ 4 Inseratsrichtlinien
4.1 Das Inserieren ist derzeit kostenlos (§ 5).

4.2 Der Inserent ist für die Richtigkeit aller Angaben verantwortlich.

4.3 Verboten in Inseraten: irreführende Angaben, Diskriminierung und Inhalte, die Rechte Dritter verletzen. Wiederholte Verstöße können zur Deaktivierung führen (§ 10).

4.4 Der Inserent berichtigt unrichtige Angaben unverzüglich.

4.5 Freistellung: Der Nutzer stellt den Betreiber von sämtlichen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos, die aus unrichtigen, unvollständigen oder irreführenden Angaben des Nutzers entstehen, soweit der Nutzer diese zu vertreten hat. Dies umfasst auch die notwendigen Kosten zweckentsprechender Rechtsverteidigung.

4.6 Rechtliche Einordnung des Objekts: Die rechtliche Einordnung des Objekts – etwa der Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (Voll-/Teilanwendung/Ausnahme), Widmung, Denkmalschutz oder baurechtliche Zulässigkeit – wird von der Plattform zwar abgefragt, aber nicht geprüft und obliegt ausschließlich dem Inserenten. Mit dem Veröffentlichen eines Inserats bestätigt der Inserent die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben.

4.7 Der Inserent versichert, an Fotos, Grundrissen und Texten die nötigen Rechte zu haben, und räumt dem Betreiber das unentgeltliche, nicht ausschließliche Recht ein, sie für die Dauer des Inserats auf der Plattform anzuzeigen.

4.8 Wer Inserate über die OpenImmo-Schnittstelle liefert, ist für die gelieferten Daten einschließlich der Kontaktperson so verantwortlich wie für selbst eingegebene; die Plattform übernimmt sie ungeprüft.

4.9 Für Objekte außerhalb Österreichs gilt das Recht des Lageorts; der Inserent ist für die dort nötigen Angaben verantwortlich.

4.10 Inserate werden nicht vorab geprüft. Gemeldete Inhalte prüft der Betreiber von Hand und entscheidet nach § 10.

4.11 Gerichtliche Versteigerungen übernimmt der Betreiber aus der Ediktsdatei (§ 71 Abs. 1 EO). Maßgeblich ist allein das Edikt; Personendaten werden nicht angezeigt.
§ 5 Entgelt, Vertragsdauer & Kündigung
5.1 Leistungsgegenstand: Inserats- und Werbeplattform für Immobilien.

5.2 Entgelt: Die Nutzung von immo2k ist kostenlos, für Private und Makler. Keine Transaktionsgebühr, keine Provision.

5.7 Kostenpflichtige Zusatzleistungen: Leistungen, die nicht in Punkt 2.1 genannt sind, werden nie automatisch aktiviert. Sollte die Plattform künftig kostenpflichtige Zusatzleistungen anbieten, werden Umfang und Preis vorab bekanntgegeben; bestehende Nutzer stimmen diesen getrennt und ausdrücklich zu. Ohne diese Zustimmung entstehen keine weiteren Kosten.
§ 6 Haftung
6.1 Inhalte der Nutzer: Für Inhalte, die Nutzer einstellen (Inserate, Fotos, Dokumente), haftet der Betreiber nach Art. 6 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2022/2065 (Gesetz über digitale Dienste) nicht, solange er von ihrer Rechtswidrigkeit keine Kenntnis hat; erfährt er davon, sperrt oder entfernt er sie zügig. Eine allgemeine Pflicht, Inhalte zu überwachen, besteht nicht (Art. 8).

6.2 Automatisiert generierte Informationen (Checklisten, Hinweise, Preisrechner) sind unverbindliche Standardtexte und stellen keine Rechtsberatung dar.

6.3 Haftungsbeschränkung: Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden bleibt unbeschränkt. Bei Verbrauchern bleiben die zwingenden Bestimmungen des § 6 Abs. 1 Z 9 KSchG (Personenschäden) sowie § 9 KSchG unberührt.

6.4 Verfügbarkeit: Angestrebte Verfügbarkeit 99%/Monat. Wartungsfenster werden soweit möglich angekündigt. Kein Anspruch auf ständige Verfügbarkeit.

6.5 Gewährleistung: Gesetzliche Gewährleistung bei Verbrauchern gem. Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) und §§ 922 ff ABGB. Mangelhafte Leistungen werden nach Wahl des Nutzers verbessert oder der Preis angemessen gemindert.
§ 7 Arglistige Täuschung & Kostenfolge
7.1 Verschweigt der Verkäufer wesentliche Umstände, haftet er persönlich gem. §§ 870–874 ABGB.

7.2 Kostenfolge: Inserat wird deaktiviert, Account gesperrt. Käufer kann Schadenersatz gem. § 874 ABGB geltend machen.
§ 8 Widerrufsrecht
8.1 Solange das Inserieren kostenlos ist, entsteht kein entgeltlicher Vertrag; ein Rücktrittsrecht nach dem FAGG besteht dann nicht (§ 1 Abs. 1 FAGG). Sie können Ihr Konto jederzeit löschen.
§ 9 Datenschutz
Verarbeitung gemäß unserer .
§ 10 Account-Sperrung & Sanktionen
10.1 Milde Sanktionen: Einzelne Inserate können bei Verstößen gegen die Inseratsrichtlinien (§ 4) ohne Vorankündigung deaktiviert werden. Der Nutzer wird per E-Mail informiert und erhält 7 Tage zur Korrektur.

10.2 Account-Sperrung: Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen (insb. Falschangaben gem. § 3.4, arglistige Täuschung gem. § 7, unrechtmäßige Inhalte wie Hass/Diskriminierung) kann der Account gesperrt werden. Bereits bezahlte Plangebühren werden bei Eigenverschulden des Nutzers nicht erstattet.

10.3 Widerspruch: Gegen eine Sperrung kann per E-Mail an office@immo2k.at Widerspruch eingelegt werden. Entscheidung binnen 14 Tagen.

10.4 Account-Löschung durch Nutzer: Jederzeit über Dashboard möglich. Daten werden gemäß Datenschutzerklärung gelöscht (Art. 17 DSGVO).
§ 11 Änderung der AGB
11.1 Änderungen dieser AGB werden dem Nutzer per E-Mail mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt.

11.2 Widerspruchsrecht: Der Nutzer kann den Änderungen binnen der 6-Wochen-Frist widersprechen. Bei Widerspruch endet der Vertrag zum Inkrafttreten der neuen AGB; bezahlte anteilige Gebühren werden pro-rata erstattet.

11.3 Widersprechen Sie nicht binnen sechs Wochen, gelten die Änderungen als angenommen; darauf weisen wir in der Mitteilung ausdrücklich hin (§ 6 Abs. 1 Z 2 KSchG). Auf diesem Weg werden weder Entgelt noch Hauptleistungen geändert; dafür braucht es Ihre ausdrückliche Zustimmung.

11.4 Änderungen, die nur zugunsten des Nutzers wirken, gelten sofort und werden mitgeteilt.
§ 12 Schlussbestimmungen
12.1 Anwendbares Recht: Österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern bleiben die zwingenden Bestimmungen des Aufenthaltsstaates unberührt.

12.2 Gerichtsstand: Für Streitigkeiten mit Unternehmern ist das für 1220 Wien sachlich und örtlich zuständige Gericht zuständig. Für Klagen gegen Verbraucher gelten deren gesetzliche Gerichtsstände (§ 14 KSchG).

12.3 Sprache: Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dienen nur zur Information; bei Widersprüchen geht die deutsche Fassung vor.

12.4 Teilunwirksamkeit: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Gegenüber Verbrauchern wird die unwirksame Bestimmung durch die gesetzliche Regelung ersetzt (keine salvatorische Klausel im engen Sinne, vgl. OGH-Judikatur zu § 6 Abs. 3 KSchG).
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Datenschutzerklärung

gem. Art. 13, 14 DSGVO & § 165 TKG 2021 · Stand: 25. September 2026
1. Verantwortlicher
Artur Zharyk, immo2k.at
Robert-Parzer-Weg 9/63, 1220 Wien, Österreich
E-Mail: datenschutz@immo2k.at
Kein Datenschutzbeauftragter bestellt (Voraussetzungen gem. Art. 37 DSGVO nicht gegeben).
2. Welche Daten wir verarbeiten und warum
Konto: E-Mail-Adresse und Passwort (nur als Hash gespeichert); freiwillig Name und Telefon. Bei Anmeldung mit Google: Name und E-Mail-Adresse, die Google uns übermittelt. – Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertrag).

Inserate: Objektangaben, Fotos, Grundrisse und Dokumente, die Sie hochladen. Fotos und Grundrisse werden vor der Veröffentlichung von Ortsangaben (z. B. GPS-Daten) befreit. Dokumente sehen andere nur, wenn Sie sie freigeben. – Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Nachrichten: Nachrichten zwischen Interessenten und Anbietern über die Plattform. – Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Partner-Antrag (Makler, Bauträger, Hausverwaltung): Firma, Rechtsform, Anschrift, GISA-Zahl, Firmenbuch- oder SV-Nummer, UID, Webseite, Ansprechpartner. Zur Prüfung fragen wir die UID beim Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem der EU (VIES) ab und lesen das Impressum der angegebenen Webseite. Erlauben Sie, dass wir Inserate von Ihrer Webseite übernehmen, speichern wir diese Erlaubnis mit Zeitpunkt. – Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO; die Erlaubnis zum Auslesen: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, jederzeit widerrufbar.

Inserate aus Maklersoftware (OpenImmo): Liefert ein Makler seine Objekte aus seiner Software, erhalten wir auch die dort hinterlegte Kontaktperson (Name, Telefon, E-Mail). Die Lieferung bewahren wir als Kopie auf, solange das Inserat besteht. Quelle: der jeweilige Makler (Art. 14 DSGVO). – Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Darstellung des Inserats wie vom Makler beauftragt).

Gerichtliche Versteigerungen: Objektangaben stammen aus der Ediktsdatei der Justiz (§ 71 Abs. 1 EO). Namen von Verpflichteten oder anderen Personen zeigen wir nie an. – Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Quelle: Ediktsdatei (Art. 14 DSGVO).

Sicherheitsprotokoll: IP-Adresse und Zeitpunkt bei Anmeldung, Registrierung und wichtigen Änderungen am Konto oder Inserat. – Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Schutz vor Missbrauch).

Keine Analyse, keine Werbung: Wir verwenden keine Analyse- oder Werbewerkzeuge und erstellen keine Nutzungsprofile.
3. Cookies & Speicher im Browser (§ 165 TKG 2021)
Ein Cookie, technisch notwendig (ohne Einwilligung, § 165 Abs. 3 TKG):
immo2k_sess – hält Sie angemeldet – 7 Tage
Speicher im Browser (localStorage), nur auf Ihrem Gerät, technisch notwendig: ob Sie angemeldet waren, Ihre Cookie-Wahl, Hell/Dunkel-Darstellung, Ansicht und Ordner-Einstellungen, gespeicherte Suchen, zuletzt gewähltes Land und ein Inserat, das Sie vor der Anmeldung begonnen haben. Sie können diese Daten jederzeit in Ihrem Browser löschen.

Analyse-Cookies: keine.

Ihre Wahl ändern: jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ im Footer.
4. Speicherdauer
Konto: bis Sie es löschen (Profil → Konto löschen). Mit dem Konto werden Inserate, Fotos, Dokumente, Favoriten und Nachrichten gelöscht.
Leere Konten: E-Mail-Konten ohne Inserat, Favorit, Ordner oder Nachricht werden nach 14 Tagen ohne Anmeldung gelöscht.
Anmeldung: 7 Tage.
Sicherheitsprotokoll: 365 Tage.
Rechnungen: 7 Jahre (§ 132 BAO), sobald Rechnungen gestellt werden.
5. Ihre Rechte (Art. 15–21 DSGVO)
Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20), Widerspruch (Art. 21), Widerruf einer Einwilligung (Art. 7 Abs. 3).
Anfragen: datenschutz@immo2k.at (Antwort innerhalb eines Monats, Art. 12 Abs. 3 DSGVO).
Beschwerderecht: Datenschutzbehörde, Barichgasse 40–42, 1030 Wien – dsb.gv.at
6. Sicherheit
Übertragung nur verschlüsselt (HTTPS). Passwörter speichern wir nur als Hash (Argon2id), nie im Klartext. Bei der Wahl eines Passworts prüfen wir, ob es in bekannten Datenlecks vorkommt; dabei verlässt nur der Anfang seines Hashwerts unseren Server, nie das Passwort (Dienst „Have I Been Pwned“).
7. Wer Daten erhält
Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO):
Domaintechnik / Ledl.net GmbH – Hosting und E-Mail-Versand (Server in Österreich)
Dienste, die Ihr Browser beim Benutzen der Seite direkt aufruft (dabei erhält der Anbieter Ihre IP-Adresse; Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, technisch notwendig für die jeweilige Funktion):
Karten: OpenStreetMap Foundation (Kartenbilder), OpenTopoMap und memomaps.de (Deutschland, Kartenebenen), basemap.at und data.wien.gv.at (Österreich, Orthofoto und Stadtpläne), Esri Inc. (USA, Satellitenbilder in der Ansicht „Satellit“)
Ortssuche: Nominatim der OpenStreetMap Foundation – erhält den eingegebenen Suchbegriff
Lage & Umgebung: Overpass-Server (Deutschland, Österreich, Japan) – erhalten die Koordinaten des angesehenen Inserats
PDF-Vorschau: cdnjs.cloudflare.com (pdf.js)
Nur wenn Sie es auslösen:
Anmeldung mit Google (Google Ireland Ltd.) – Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO
Übersetzen der Seite mit Google Translate (Google LLC, USA) – überträgt Seiteninhalt und IP-Adresse; Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung durch Klick)
Partner-Antrag: Abfrage der UID bei der EU-Kommission (VIES) und Abruf der angegebenen Webseite
Nachrichten in einer anderen Sprache: Schreiben Sie nicht auf Deutsch, hängt die Plattform beim Senden eine deutsche Übersetzung an. Übersetzt wird zuerst im Browser auf Ihrem Gerät; nur wenn Ihr Browser das nicht kann, geht der Nachrichtentext an DeepL SE (Deutschland). – Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Übermittlung in die USA (Art. 44–49 DSGVO): Google LLC und Esri Inc. sind nach dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert (Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission vom 10. 7. 2023). Japan: Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission vom 23. 1. 2019.

Keine Weitergabe an sonstige Dritte, kein Verkauf von Daten.

Widerrufsbelehrung & Widerrufsformular

gem. § 4 Abs. 1 Z 8 FAGG · Anhang I zu BGBl. I 2014/33
Die Nutzung von immo2k ist derzeit kostenlos. Ein Widerrufsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz besteht nur bei Verträgen, für die Sie zahlen (§ 1 Abs. 1 FAGG). Sie können Ihr Konto jederzeit selbst löschen: Profil → Konto löschen. Sobald Inserate kostenpflichtig werden, steht hier die vollständige Widerrufsbelehrung.

Über immo2k.at

Die Idee hinter der Plattform
immo2k.at ist eine digitale Inserat-Plattform für Immobilien in Österreich. Unser Ziel: Immobilien direkt vom Eigentümer zum Käufer – transparent, digital und ohne unnötige Zwischenschritte.
Was uns unterscheidet
Inserat-Plattform. Kostenlos. Käufer zahlen nichts.

Transparenz. Alle vom Verkäufer hochgeladenen Daten auf einen Blick – Grundbuch, Energieausweis, Gutachten.

Digital. Von der Inseratserstellung bis zur Inszenierung – alles online, von überall.

Identitätsprüfung. Geplant: optionale Verifizierung des Verkäufers mit ID Austria (EUDI). Keine Bonitäts- oder Mangelprüfung; Aufklärung über Objekteigenschaften obliegt dem Verkäufer (§ 870 ABGB).
Kontakt
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E-Mail: office@immo2k.at
Web: immo2k.at
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