Oesterreich · Cash only · Digital

Eines der komplexesten
Immobilienrechte Europas.
2 Klicks.

Kein Makler. Kein Papierkram. Kein Stress. Notar, Treuhand und Grundbuch – automatisch. Von ueberall auf der Welt.

2
Klicks bis zum Eigentum
1%
Verkäufer-Gebühr 1% · max. €10.000
0
persoenliche Termine noetig
🏛
Wie es funktioniert
Käufer: 4 Schritte, 2 Klicks. Verkäufer: einmal inserieren, Notar erledigt den Rest.
Profil
Immobilie wählen
3
Klick 1
4
Grundbuch Nr. 2
5
Klick 2
6
Grundbuch

Schritt 3: Klick 1 – Entwurf finalisieren & zur Signatur

Klick 1 · § 861 ABGB
Du nimmst das vorab signierte Angebot des Verkäufers an. In diesem Moment entsteht ein rechtsgültiger Vorvertrag – für beide Seiten bindend.
Pflicht-Dokumente für den Kauf
Ohne diese Dokumente bleibt der Kauf-Button gesperrt.

📄 Lichtbildausweis

Pflicht
Gültiger Reisepass oder Personalausweis. Wird bei der Registrierung hochgeladen und automatisch geprüft. Der Notar benötigt diesen für die Kaufvertragserstellung und Grundbucheintragung.

🇩🇦 ID Austria

Pflicht
Digitale Identität für rechtsverbindliche Unterschriften. Die Vollmacht an den Notar wird per ID Austria erteilt – gleichwertig mit handschriftlicher Unterschrift (eIDAS Art. 25, § 4 E-GovG). Kostenlos einzurichten unter id.austria.gv.at.

✎ Vollmacht an Notar

Bei Klick 1
Bestimmungsvollmacht: Wird bei „Kauf starten“ per ID Austria erteilt und gilt für den Notar, der den Auftrag über das immo2k-Matching-System final annimmt. Der Notar darf in deinem Namen den Kaufvertrag unterzeichnen und die Grundbucheintragung beantragen. Jederzeit widerrufbar – außer bei laufender Transaktion (§ 1002–1008 ABGB).
Nebenkosten ~6,1% · Plattformgebühr €0
GrESt 3,5% + Grundbuch 1,1% + Notar ~1,5% – kein Makler
Kostenrechner ›
Was kostet es?
Kaufpreis anpassen – alle Kosten für Käufer und Verkäufer werden live berechnet.

Kostenrechner

€ 500.000
Käufer zahlt
Grunderwerbsteuer 3,5%
Grundbucheintragung 1,1%
Notar ~1,5%
Plattformgebühr€ 0
Maklerprovision 3,6%
Nebenkosten Käufer
Gesamtkosten
Käufer spart
Verkäufer zahlt
Plattformgebühr 1%
Minimum€ 2.000 inkl. 20% USt
Maximum€ 10.000 inkl. 20% USt
Fälligbei erfolgreichem Verkauf
Maklerprovision 3,6%
Kosten Verkäufer
Netto-Erlös
Verkäufer spart
Vorab-Kosten Verkäufer (Unterlagen)
vor Verkauf fällig
Ersparnis vs. Makler (Doppelprovision 7,2%) 3% + 20% USt je Seite
Käufer spart
3,6% Maklerprovision
Verkäufer spart
3,6% − 1% Plattform
Gesamtersparnis
vs. 7,2% Doppelprovision
Bestellerprinzip gilt nur für Mietvermittlung (seit 1.7.2023). Beim Immobilienverkauf zahlen Käufer und Verkäufer je 3,6% – gesamt 7,2% des Kaufpreises. Gesetzl. Höchstgrenze: 3% + 20% USt (Immobilienmakler-VO).
Richtwerte – Kosten können je nach Einzelfall abweichen. Maklerprovision beim Immobilienverkauf: je 3% + 20% USt = 3,6% für Käufer und Verkäufer (gesamt 7,2%). Das Bestellerprinzip (seit 1.7.2023) gilt nur für Mietvermittlung, nicht für den Verkauf. Bei immo2k.at: 1% Plattformgebühr (max. €10.000) nur für den Verkäufer – Käufer zahlt €0.
Immobilie inserieren
Kostenlos · sofort online · von ueberall
Schritt 1 von 6
Schritt 1 von 6
Ihr Objekt
Grundlegende Informationen zur Immobilie.
🏠
Wohnen
🏢
Gewerbe
💰
Anlage
🏞
Grundstück
🏛
Sonder
📑 Grundbuch A-Blatt (Gutsbestandsblatt) grundbuch.at
Angaben laut aktuellem Grundbuchauszug. Diese Daten werden beim Notar-Clearing mit dem hochgeladenen Auszug abgeglichen. ⓘ K\u00fcnftig: Automatische Bef\u00fcllung \u00fcber EZ + KG-Nummer (Verrechnungsstelle).
🇧 Flächenwidmung Pflicht · § 870 ABGB
Falsche Angabe berechtigt den Käufer zum sofortigen Rücktritt wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung.
Schritt 1 / 6
Häufige Fragen
Antworten zu Kauf, Verkauf, Recht und Plattform.
💬 Ihre Frage stellen
Antwort innerhalb 24h per E-Mail.
🏠 Für Käufer
Was bedeutet Cash only?
Nur Barzahlung bzw. Banküberweisung – keine Bankfinanzierung oder Hypothek. Das ermöglicht den vollautomatischen Ablauf: kein Bankgutachten, kein Wartezeit auf Kreditgenehmigung.
Was kostet mich der Kauf insgesamt?
Kaufpreis + 3,5% Grunderwerbsteuer + 1,1% Grundbucheintragung + ~1,5% Notarkosten. Beispiel: €400.000 Wohnung = ca. €424.000 Gesamtkosten. Kein Makler, keine Plattformgebühr für Käufer.
Was passiert mit meinem Geld nach Schritt 1?
Ihr Kaufbetrag wird auf ein Notar-Treuhandkonto überwiesen. Der Notar hält das Geld bis die Grundbucheintragung erfolgt ist. Erst dann fließt das Geld an den Verkäufer.
Muss ich persönlich anwesend sein?
Nein. Die Vollmacht per ID Austria erlaubt dem Notar in Ihrem Namen zu handeln. Der gesamte Prozess läuft digital – Sie müssen nirgends erscheinen.
Was wenn die Wohnung vermietet ist?
Sie treten automatisch in bestehende Mietverhältnisse ein (§ 2 MRG). Sie können den Mieter nicht kündigen weil Sie neuer Eigentümer werden – außer bei eigenem Bedarf unter strengen Voraussetzungen.
Was ist das MRG?
Das Mietrechtsgesetz gilt vor allem für Altbauten (Baujahr vor 1953). Es schützt Mieter vor Kündigung und begrenzt die Miethöhe. Als Käufer einer MRG-Immobilie übernehmen Sie alle Pflichten des Vermieters.
Was ist der Energieausweis und wann brauche ich ihn?
Käufer: Sie dürfen sich auf die ausgewiesenen Energiewerte verlassen. Stimmen die Werte nicht, haben Sie Gewährleistungsansprüche direkt gegen Verkäufer und den Ersteller des Ausweises – auch wenn der Verkäufer zahlungsunfähig ist.

Der Ausweis zeigt Energieklasse A++ bis G und gibt Ihnen Planungssicherheit für Heizkosten.
Wie unterscheidet sich die Transaktionsgebühr von Maklerkosten?
Mit Makler (Doppelprovision): Beim Immobilienverkauf zahlen beide Seiten je 3% + 20% USt = 3,6%. Der Makler kassiert also insgesamt 7,2% des Kaufpreises.

Rechenbeispiel €500.000:
• Käufer zahlt €18.000 Maklerprovision
• Verkäufer zahlt €18.000 Maklerprovision
• Gesamt: €36.000 für den Makler

Mit immo2k.at:
• Käufer zahlt: €0
• Verkäufer zahlt: €5.000 (1% Plattformgebühr)
• Gesamt: €5.000

Ersparnis: €31.000 bei einer €500.000 Immobilie.
Gilt das Bestellerprinzip beim Immobilienkauf?
Nein. Das Bestellerprinzip („Wer bestellt, der bezahlt“) gilt seit dem 1. Juli 2023 nur für die Vermittlung von Wohnungsmietverträgen. Bei Miete zahlt in der Regel der Vermieter die Provision.

Beim Kauf/Verkauf von Immobilien gibt es kein Bestellerprinzip. Hier gilt weiterhin die Doppelmaklerschaft: Der Makler darf sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer eine Provision verlangen – je 3,6% inkl. USt.

Fazit: Bei immo2k.at ist kein Makler beteiligt – weder Käufer noch Verkäufer zahlen Maklerprovision.
📋 Für Verkäufer
Was kostet mich das Inserieren?
Inserieren ist kostenlos. Sie zahlen 1% Plattformgebühr (max. €10.000 inkl. 20% USt) nur beim erfolgreichen Verkauf. Kein Verkauf = keine Kosten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Pflicht: Grundbuchauszug (max. 3 Monate alt) + Energieausweis + behördlich genehmigter Einreichplan.
Optional aber empfohlen: Gutachten (SDG-zertifiziert), Bauplan (Grundriss Ist-Zustand).
Bei vermieteten Objekten: Mietvertrag.
Je nach Objekttyp zusätzlich: Nutzwertgutachten (WE), Betriebsanlagengenehmigung (Gewerbe), Grundverkehrsgenehmigung (Agrar).
Was ist der Unterschied zwischen Bauplan und Einreichplan?
Bauplan = Grundriss des aktuellen Ist-Zustands (Raumaufteilung, Maße, Flächen). Wird vom Architekten, Vermesser oder der Hausverwaltung erstellt. Kein Behördenstempel nötig. Optional – hilft Käufern, sich die Immobilie vorzustellen.

Einreichplan = Bei der Baubehörde (z.B. MA 37 in Wien) eingereichter und genehmigter Plan mit Bewilligungsvermerk/Stempel. Beweist, dass der Bau oder Umbau behördlich bewilligt ist. Pflicht – sperrt den Kauf-Button.

Warum wichtig: Weicht der Bauplan vom Einreichplan ab, wurde möglicherweise ohne Genehmigung umgebaut (z.B. Wand entfernt, Dachboden ausgebaut). Das ist ein rechtliches Risiko für den Käufer und kann Rückbau-Pflichten auslösen.
Brauche ich einen Grundbuchauszug?
Ja, er ist Pflicht. Kostet ~€14–22 unter grundbuch.at. Max. 3 Monate alt. Der Name im Auszug muss mit Ihrem verifizierten Profil übereinstimmen – sonst bleibt der Kauf-Button gesperrt.
Was wenn ich kein ID Austria habe?
Sie können inserieren, aber der Kauf-Button bleibt gesperrt. Interessenten können Anfragen senden. ID Austria ist kostenlos einzurichten unter id.austria.gv.at. Empfohlen: vor dem Inserieren einrichten.
Kann ich anonym kaufen und verkaufen?
Anonymität ist auf immo2k.at immer aktiv und nicht abschaltbar. Käufer und Verkäufer sehen gegenseitig nur anonymisierte Initialen (z. B. „M.M.“). Vollständige Daten werden ausschließlich im Notar-Prozess offengelegt – niemals an Interessenten oder Gegenparteien.
Warum darf ich keine Kontaktdaten ins Inserat schreiben?
Die Plattform schützt Ihre Anonymität und die aller Beteiligten. Kontaktdaten (Telefon, E-Mail, Social Media, URLs) in der Beschreibung werden automatisch gefiltert und durch [***] ersetzt.

Warum?
• Schutz vor Spam und Betrug
• Alle Kommunikation läuft über das plattformeigene Nachrichtensystem
• Rechtliche Absicherung: Die Plattform ist kein Makler (§ 1 MaklerG) – direkter Kontakt außerhalb der Plattform untergräbt dieses Modell
• Bei wiederholtem Verstoß kann das Inserat deaktiviert werden
Kann ich Immobilien aus dem Ausland inserieren?
Ja. Unterstützte Länder: Österreich, Deutschland, Schweiz, Spanien, Portugal, UK, USA und VAE/Dubai. Internationale Inserate werden manuell geprüft – automatischer Kauf-Button nicht verfügbar, Interessensanfragen möglich.
Welche Währungen werden unterstützt?
EUR (AT/DE/ES/PT), CHF (CH), GBP (UK), USD (USA), AED (Dubai). Die Plattformgebühr wird in der Landeswährung des Inserats berechnet.
Kann der Einreichplan auf Echtheit geprüft werden?
Ja. Behördlich genehmigte Einreichpläne werden von der zuständigen Baubehörde (z.B. MA 37 in Wien) ausgestellt und sind digital prüfbar unter wien.gv.at/ma37. Der Einreichplan ist Pflicht für die Freischaltung des Kauf-Buttons.
⚙️ Plattform & Prozess
Sind alle Beteiligten auf Echtheit prüfbar?
Ja. Verkäufer werden per ID Austria und Lichtbildausweis verifiziert. Das Eigentum wird über Grundbuchauszug + Namensabgleich bestätigt. SDG-Sachverständige sind unter sachverstaendige.justiz.gv.at prüfbar.
Was ist eine Vollmacht und warum brauche ich sie?
Die Vollmacht erlaubt dem Notar in Ihrem Namen den Kaufvertrag zu unterzeichnen und die Grundbucheintragung zu beantragen. Ohne Vollmacht müssen Sie persönlich erscheinen – mit Vollmacht läuft alles digital.
Wie funktioniert die Vollmacht mit ID Austria?
Sie erteilen eine Bestimmungsvollmacht digital per ID Austria. Diese wird demjenigen Notar erteilt, der den Auftrag über das immo2k-Matching-System final annimmt. Das hat dieselbe Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift (eIDAS-VO Art. 25, § 4 E-GovG). Ohne signierte Vollmacht kann kein Inserat online gehen und der Kauf-Button bleibt gesperrt. Die Vollmacht ist jederzeit widerrufbar – außer während einer laufenden Transaktion (§ 1004 ABGB).
Wer ist der Notar?
Der Notar ist ein unabhängiger öffentlicher Amtsträger, der über das immo2k-Matching-System dem Auftrag zugewiesen wird. Er prüft alle Dokumente, verwaltet das Treuhandkonto und führt die Grundbucheintragung durch. Die Vollmacht wird als Bestimmungsvollmacht erteilt – sie gilt erst für den Notar, der den Auftrag final annimmt.
Was ist ein Datenmismatch?
Ein Datenmismatch tritt auf wenn der Name im Grundbuchauszug nicht mit dem verifizierten Verkäufer-Profil übereinstimmt. In diesem Fall bleibt der Kauf-Button gesperrt bis die Übereinstimmung bestätigt ist. Häufige Ursache: Namenswechsel nach Heirat oder Tippfehler im Auszug.
⚖️ Gesetze & Recht
§ 6 EAVG – Energieausweis
Was gilt: Der Energieausweis ist ab Inserieren Pflicht, nicht erst beim Notar. Max. 10 Jahre gültig. Strafe bei Fehlen: bis €1.450.

Für Verkäufer: Die Kennzahlen gelten als zugesagte Eigenschaft (§ 922 ABGB). Falsche Werte berechtigen den Käufer zur Preisminderung. Sie haben Regress gegen den Ersteller.

Für Käufer: Gewährleistungsansprüche direkt gegen Verkäufer und Ersteller.
§ 1002–1008 ABGB – Vollmacht
§ 1002: Vollmacht ermächtigt zum Handeln im Namen des Vollmachtgebers.
§ 1008: Für Immobiliengeschäfte ist eine Spezialvollmacht erforderlich.
§ 1004: Widerruf jederzeit möglich – außer bei laufender Transaktion.

Auf immo2k.at wird die Vollmacht als Bestimmungsvollmacht erteilt: Sie gilt für denjenigen Notar, der den Auftrag über das Matching-System final annimmt. Ohne signierte Vollmacht kann kein Inserat online gehen. Digitale Vollmacht per ID Austria ist rechtswirksam (eIDAS Art. 25, § 4 E-GovG).
§ 2 MRG – Mietrechtsgesetz
Was gilt: Käufer treten automatisch in bestehende Mietverhältnisse ein. Gilt vor allem für Altbauten (Baujahr vor 1953).
§ 16b MRG: Kaution wird bei Eigentumsübergang automatisch übergeben.
Folge: Als Käufer übernehmen Sie alle Vermieterrechte und -pflichten.
§ 5 DMSG – Denkmalschutz – Welche Arten gibt es?
1. Einzelbaudenkmal (Vollschutz): Das gesamte Gebäude steht unter Schutz – Fassade, Dachstuhl, oft auch Innenräume. Jede Änderung muss vom BDA genehmigt werden. Steht meist im Grundbuch.

2. Fassadenschutz (Teilschutz): Nur die äußere Hülle ist geschützt. Innen darf oft modernisiert werden, solange die Fassade unverändert bleibt. Flexibler für Käufer.

3. Ensembleschutz / Ortsbildschutz: Nicht das einzelne Haus, sondern das Gesamtbild (z.B. Wiener Innenstadt, Grazer Altstadt). Abriss verboten. Achtung: Steht oft nicht im Grundbuch, sondern ergibt sich aus einer Gemeindeverordnung.

4. Denkmalschutz kraft Gesetzes: Gebäude im Eigentum von Bund, Ländern, Gemeinden oder Kirchen, die vor 1918 errichtet wurden, stehen automatisch unter Schutz.

5. Archäologisches Bodendenkmal: Relevant bei Grabungen oder Kellervertiefungen. Funde (§ 8 DMSG) führen zu sofortigem Baustopp.

Für Käufer: Art des Schutzes bestimmt massiv den Preis und die Nutzungsmöglichkeiten. Fassadenschutz ist deutlich flexibler als Vollschutz. Prüfung: bda.gv.at
Folge bei Verstoß: Verwaltungsstrafe + Wiederherstellungspflicht.
§ 2 + § 14b SDG – Sachverständige
Was gilt: Nur allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige dürfen rechtlich verwertbare Gutachten erstellen.
Prüfung: sachverstaendige.justiz.gv.at
Auf der Plattform: Alle Gutachten müssen von zertifizierten Sachverständigen stammen.
GrESt & Nebenkosten – Übersicht
Grunderwerbsteuer: 3,5% des Kaufpreises (Käufer).
Grundbucheintragung: 1,1% des Kaufpreises (Käufer).
Notarkosten: ~1,5% des Kaufpreises.
Transaktionsgebühr: 1% max. €10.000 inkl. 20% USt (nur Verkäufer).
Maklerkosten: Entfallen (kein Makler). Traditionell 7,2% gesamt (je 3,6% für Käufer und Verkäufer).
WEG 2002 – Wohnungseigentumsgesetz
Was gilt: Regelt das Eigentum an einzelnen Wohnungen/Einheiten in einem Mehrparteienhaus. Betrifft Etagenwohnungen, Maisonetten, Penthouses, Doppelhaushälften u.a.

Nutzwertgutachten: Legt den Anteil jedes Eigentümers an der Liegenschaft fest. Muss von einem Sachverständigen erstellt werden.
§ 34 WEG: Betriebskostenabrechnung – jährliche Abrechnung der Bewirtschaftungskosten durch die Hausverwaltung.
WE-Vertrag: Regelt Nutzungsrechte, Stimmrechte und Pflichten aller Eigentümer.

Für Käufer: Vor dem Kauf WE-Vertrag und letzte Betriebskostenabrechnung prüfen – Rücklagen, Instandhaltungsplan und offene Beschlüsse beachten.
§ 74 GewO – Betriebsanlagengenehmigung
Was gilt: Gewerbliche Betriebsanlagen dürfen nur mit Genehmigung der Gewerbebehörde betrieben werden, wenn sie geeignet sind, die Nachbarn zu belästigen (Lärm, Geruch, Emissionen).

Betroffen: Geschäftslokale, Lagerhallen, Produktionsstätten, Logistikzentren, Restaurants, Hotels, Praxen, Sportstätten.
Nicht betroffen: Reine Büroflächen (i.d.R. keine Genehmigung nötig).

Für Käufer: Prüfen Sie, ob eine gültige Genehmigung vorliegt und ob die geplante Nutzung davon abgedeckt ist. Änderung der Nutzungsart erfordert eine neue Genehmigung.
§ 111 GewO: Für Gastronomie zusätzlich Gastgewerbeberechtigung erforderlich.
§ 4 GVG – Grundverkehrsgesetz
Was gilt: Der Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke ist in Österreich genehmigungspflichtig. Landwirte haben Vorrang.

Betroffen: Bauernhöfe, Land- und Forstwirtschaft, Grünlandflächen.
Genehmigung: Durch die Grundverkehrskommission des jeweiligen Bundeslandes.
Voraussetzungen: Käufer muss oft nachweisen, dass er die Fläche selbst bewirtschaftet oder bewirtschaften lässt.

Für Käufer: Ohne Genehmigung ist der Kaufvertrag nichtig. Klären Sie die Genehmigungsfähigkeit vor dem Kauf mit dem Notar.
Flächenwidmung – Was ist das und warum ist sie wichtig?
Was gilt: Jedes Grundstück hat eine behördlich festgelegte Widmung (z.B. Bauland-Wohngebiet, Betriebsgebiet, Grünland). Diese bestimmt, was gebaut und wie genutzt werden darf.

Häufige Widmungen:
Bauland-Wohngebiet: Wohnnutzung erlaubt
Gemischtes Baugebiet / Kerngebiet: Wohnen + Gewerbe
Betriebsgebiet / Industriegebiet: Gewerbliche Nutzung
Grünland: Keine Bebauung ohne Umwidmung

Für Käufer: Vor dem Kauf prüfen, ob die geplante Nutzung mit der Widmung übereinstimmt. Umwidmung ist möglich, aber langwierig und unsicher. Auskunft bei der zuständigen Baubehörde.
OIB-Richtlinien – Brandschutz & Bautechnik
Was gilt: Die OIB-Richtlinien sind österreichweite technische Bauvorschriften. Sie regeln u.a. Brandschutz (OIB-RL 2), Barrierefreiheit (OIB-RL 4) und Schallschutz.

Betroffen: Alle Gebäude – besonders relevant bei Dachgeschossausbauten, Gewerbeimmobilien und Sonderbauten.
OIB-RL 2 (Brandschutz): Fluchtwege, Brandabschnitte, Rauchmelder. Besonders streng bei Lagerhallen, Hotels und Gaststätten.
OIB-RL 4 (Barrierefreiheit): Relevant bei Praxen, Pflegeheimen und öffentlich zugänglichen Gebäuden.

Für Käufer: Bei älteren Gebäuden können Nachrüstungspflichten bestehen (z.B. Rauchmelder, Fluchtwegkennzeichnung).
UVP-G – Umweltverträglichkeitsprüfung
Was gilt: Großprojekte (Industrieanlagen, große Lagerhallen, Gewerbeparks) müssen vor Baubeginn eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchlaufen, wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten werden.

Für Käufer: Prüfen Sie, ob eine UVP durchgeführt wurde und ob Auflagen bestehen. Nicht erfüllte Auflagen können auf den neuen Eigentümer übergehen.
ALSAG – Altlastensanierungsgesetz
Was gilt: Grundstücke mit Verdacht auf Boden- oder Grundwasserverunreinigung unterliegen dem ALSAG. Der Eigentümer kann zur Sanierung verpflichtet werden.

Betroffen: Vor allem Gewerbegrundstücke, ehemalige Industrieflächen und Tankstellen-Standorte.
Prüfung: Altlastenkataster beim Umweltbundesamt (altlasten.umweltbundesamt.at).

Für Käufer: Unbedingt vor dem Kauf prüfen. Sanierungskosten können den Grundstückswert übersteigen.
C-Blatt – Lasten im Grundbuch
Was ist das C-Blatt? Das Grundbuch besteht aus drei Blättern: A-Blatt (Grundstück), B-Blatt (Eigentümer), C-Blatt (Lasten). Im C-Blatt sind alle Belastungen eingetragen, die den Wert und die Verfügbarkeit der Immobilie beeinflussen.

Kategorien:
Geldlasten: Pfandrecht/Hypothek, Reallast
Nutzungsrechte: Wohnrecht, Fruchtgenussrecht, Wegerecht
Verfügungsbeschränkungen: Veräußerungsverbot, Vorkaufsrecht
Öffentl.-rechtl.: Wohnbauförderung, Bauführungslast
Bestandrechte: Eingetragenes Miet-/Pachtrecht

Für Käufer: Immer den Grundbuchauszug prüfen – das C-Blatt muss mit den Angaben des Verkäufers übereinstimmen. Bei immo2k wird das automatisch beim 2. Grundbuchauszug abgeglichen.
Was bedeutet „lastenfrei übergeben“?
Lastenfrei heißt: Zum Zeitpunkt der Eigentumsumschreibung im Grundbuch sind alle Lasten im C-Blatt gelöscht – insbesondere Hypotheken, die aus dem Kaufpreis abgelöst werden.

Achtung: Manche Lasten können nicht einfach gelöscht werden:
Wohnrecht: Lebenslang – erlischt erst mit Tod des Berechtigten
Vorkaufsrecht: Der Berechtigte muss verzichten oder die Immobilie zuerst angeboten bekommen
Wohnbauförderung: Rückzahlung oder Zustimmung des Landes erforderlich

Auf immo2k muss der Verkäufer alle bestehenden Lasten vor dem Inserieren angeben. Verschwiegene Lasten berechtigen den Käufer zur Anfechtung (§ 870–871 ABGB).
Pfandrecht / Hypothek – Was passiert beim Verkauf?
Normalfall: Die Hypothek wird bei der Übergabe aus dem Kaufpreis abgelöst („Lastenfreistellung“). Der Notar überweist den offenen Kreditbetrag direkt an die Bank und den Rest an den Verkäufer.

Ablauf bei immo2k:
1. Verkäufer gibt beim Inserieren an: „Hypothek vorhanden – wird abgelöst“
2. Notar holt Lastenfreistellungserklärung der Bank ein
3. Kaufpreis geht aufs Treuhandkonto
4. Notar löst Hypothek ab und beantragt Löschung im Grundbuch
5. Rest-Kaufpreis wird an Verkäufer ausbezahlt

Für Käufer: Kein Risiko – der Notar stellt sicher, dass die Hypothek gelöscht wird, bevor Sie als Eigentümer eingetragen werden.
Wohnrecht / Fruchtgenussrecht – Was bedeutet das für mich?
Wohnungsgebrauchsrecht: Eine Person darf lebenslang in der Immobilie wohnen – unabhängig vom Eigentümer. Dieses Recht erlischt nicht beim Verkauf. Kaufpreis ist meist massiv reduziert.

Fruchtgenussrecht: Eine Person darf die Erträge der Immobilie (z.B. Miete) behalten, obwohl sie nicht Eigentümer ist.

Für Käufer: Diese Rechte sind im C-Blatt eingetragen und müssen beim Inserieren offengelegt werden. Kaufen Sie eine Immobilie mit Wohnrecht nur, wenn Sie den Abschlag bewusst akzeptieren. Eine Löschung ist nur mit Zustimmung des Berechtigten möglich.
Veräußerungsverbot & Vorkaufsrecht – Darf ich überhaupt verkaufen?
Veräußerungs- und Belastungsverbot: Häufig bei Schenkungen oder Wohnbauförderung. Der Eigentümer darf ohne Zustimmung der eingetragenen Person (oft Eltern, Ehepartner, Land) nicht verkaufen.

Vorkaufsrecht: Die berechtigte Person (oder Gemeinde) muss die Immobilie zu denselben Bedingungen zuerst angeboten bekommen. Erst wenn sie ablehnt, darf an Dritte verkauft werden.

Auf immo2k: Bei Verfügungsbeschränkungen muss der Verkäufer die Zustimmung bzw. den Verzicht nachweisen, bevor der Kauf-Button freigeschaltet wird.
🏢 Objekttypen & Besonderheiten
Was ist ein Nutzwertgutachten und wann brauche ich es?
Ein Nutzwertgutachten legt fest, welcher Anteil an der Gesamtliegenschaft Ihrer Wohnung gehört (gem. WEG 2002). Es bestimmt Ihren Stimmrecht-Anteil, Ihren Beitrag zu den Betriebskosten und den Rücklagen.

Wann nötig: Bei jedem Kauf von Wohnungseigentum – Etagenwohnungen, Maisonetten, Penthouses, Doppelhaushälften, Reihenhäuser.
Wer erstellt es: Ein allgemein beeideter Sachverständiger.

Tipp: Prüfen Sie, ob der Nutzwert zur tatsächlichen Wohnfläche passt – bei Unstimmigkeiten drohen höhere Betriebskosten als erwartet.
Was muss ich beim Kauf eines Lofts beachten?
Lofts sind oft umgewidmete Gewerbeflächen (ehemalige Fabriken, Werkstätten). Vor dem Kauf unbedingt prüfen:

Flächenwidmung: Ist die Wohnnutzung genehmigt? Steht im Widmungsplan „Wohnzone“?
Nutzungsänderung: Wurde die Umwidmung von Gewerbe auf Wohnen behördlich bewilligt (gem. Bauordnung)?
Brandschutz: Erfüllt das Gebäude die OIB-RL 2 für Wohnnutzung?

Risiko: Ohne genehmigte Umwidmung ist die Wohnnutzung illegal – die Baubehörde kann die Rückführung in den Ursprungszustand anordnen.
Was ist eine Vorsorgewohnung und welche Steuerfallen gibt es?
Eine Vorsorgewohnung wird ausschließlich zur Vermietung gekauft – nicht zur Eigennutzung. Der Vorteil: Vorsteuerabzug (20% USt auf den Kaufpreis).

Voraussetzungen für den USt-Vorteil:
• 20 Jahre Vermietungsverpflichtung
• Keine Eigennutzung während des Abschreibungszeitraums
• Liebhabereiprüfung durch das Finanzamt: Sie müssen nachweisen, dass innerhalb von 20 Jahren ein Gesamtgewinn entsteht

Risiko: Wenn das Finanzamt „Liebhaberei“ feststellt, müssen Sie die abgezogene Vorsteuer zurückzahlen. Bei Eigennutzung verlängert sich die Frist ebenfalls.

Tipp: Lassen Sie eine Steuerberatung vor dem Kauf prüfen, ob sich die Vorsorgewohnung rechnet.
Ich kaufe einen Bauernhof – was muss ich wissen?
Grundverkehrsgesetz (§ 4 GVG): Der Kauf landwirtschaftlicher Flächen ist genehmigungspflichtig. Landwirte haben Vorrang – als Nicht-Landwirt müssen Sie nachweisen, dass die Fläche weiter bewirtschaftet wird.

Widmung: Häufig Grünland – Umbauten oder Erweiterungen sind ohne Umwidmung in Bauland nicht möglich.
Forstgesetz: Bei Waldflächen ist eine Rodungsbewilligung nötig, bevor die Fläche anderweitig genutzt werden darf.

Tipp: Klären Sie die Genehmigungsfähigkeit mit der Grundverkehrskommission vor dem Kauf. Ohne Genehmigung ist der Kaufvertrag nichtig.
Was muss ich beim Kauf eines Tiny House beachten?
Baurechtliche Einordnung: Je nach Größe und Befestigung gilt ein Tiny House als Gebäude (baubewilligungspflichtig) oder als Mobilheim (keine Baubewilligung, aber Aufstellgenehmigung nötig).

Unter 15 m²: Oft bewilligungsfrei, aber Widmung muss passen
Über 15 m²: Baubewilligung erforderlich
Auf Rädern: Gilt als Fahrzeug – darf nicht dauerhaft auf Grünland stehen

Tipp: Klären Sie mit der Baubehörde, ob Ihr Standort für ein Tiny House gewidmet ist. Grünland = nicht erlaubt.
Was muss ich beim Kauf eines Restaurants oder Cafés beachten?
Gastgewerbeberechtigung (§ 111 GewO): Ohne gültige Gewerbeberechtigung dürfen Sie keinen Gastronomiebetrieb führen. Die Berechtigung ist personengebunden – Sie müssen sie selbst beantragen.

Betriebsanlagengenehmigung (§ 74 GewO): Pflicht für alle Gaststätten. Regelt Lärmschutz, Abluft, Öffnungszeiten.
Lebensmittelhygiene-VO: Küche und Lagerräume müssen den Hygienevorschriften entsprechen.
Sperrstunden: Gem. Öffnungszeitengesetz und lokaler Sperrstundenverordnung.

Tipp: Prüfen Sie, ob die bestehende Betriebsanlagengenehmigung Ihre geplante Nutzung abdeckt (z.B. Gastgarten, Live-Musik).
Was ist der Unterschied zwischen Realteilung und Wohnungseigentum?
Wohnungseigentum (WEG): Mehrere Eigentümer teilen sich eine Liegenschaft. Jeder hat das ausschließliche Nutzungsrecht an seiner Einheit, aber die Liegenschaft gehört allen gemeinsam. Gemeinschaftliche Entscheidungen über Hausverwaltung.

Realteilung: Die Liegenschaft wird physisch geteilt – jeder Eigentümer besitzt seinen Grundstücksteil allein (eigene Einlagezahl im Grundbuch). Keine Hausverwaltung nötig, aber Grenzvermessung erforderlich.

Relevant bei: Doppelhaushälften, Reihenhäusern – hier gibt es beide Varianten. Vor dem Kauf im Grundbuch prüfen, welche Form vorliegt.
Brauche ich für eine Lagerhalle eine Umweltverträglichkeitsprüfung?
Nicht automatisch. Eine UVP ist nur erforderlich, wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten werden (UVP-G Anhang 1) – z.B. bei sehr großen Logistikzentren oder wenn die Anlage in einem Schutzgebiet liegt.

Immer nötig: Betriebsanlagengenehmigung (§ 74 GewO), korrekte Widmung (Industrie-/Betriebsgebiet), Brandschutz (OIB-RL 2).

Tipp: Bei Grundstücken mit früherer Industrienutzung Altlastenverdacht prüfen (ALSAG).
Dachgeschossausbau – was muss geprüft werden?
Baubewilligung: Jeder Dachgeschossausbau braucht eine Baubewilligung der Baubehörde (z.B. MA 37 in Wien). Ohne Bewilligung ist der Ausbau illegal.

Statikgutachten: Bei Ausbauten zwingend erforderlich – das bestehende Gebäude muss die zusätzliche Last tragen können.
Brandschutz (OIB-RL 2): Fluchtwege, Rauchmelder, ggf. Brandwände.
Widmung: Muss „Wohnzone“ sein.

Für Käufer: Im Einreichplan prüfen, ob der aktuelle Ausbau dem bewilligten Zustand entspricht. Nachträgliche Änderungen (z.B. zusätzliche Gauben) ohne Bewilligung sind ein Risiko.
Denkmalschutz – Was bedeutet das konkret für mich als Käufer?
Vollschutz (Einzelbaudenkmal): Größte Einschränkung. Selbst ein neuer Anstrich oder neue Fenster müssen vom BDA genehmigt werden. Sanierung ist teurer, da historische Materialien und Handwerkstechniken vorgeschrieben werden können. Dafür gibt es teils Förderungen.

Fassadenschutz: Deutlich flexibler. Innen können Sie modernisieren – offene Küche, modernes Bad, Smart Home – alles kein Problem, solange die Fassade unverändert bleibt.

Ensembleschutz: Die tückischste Variante: Steht oft nicht im Grundbuch. Prüfen Sie bei der Baubehörde, ob Ihr Objekt in einer Schutzzone liegt. Betrifft z.B. die gesamte Wiener Innenstadt (UNESCO-Weltkulturerbe).

Preisauswirkung: Vollschutz kann den Wert um 10–30% mindern (eingeschränkte Umbaufreiheit). Fassadenschutz hat oft wenig Einfluss, kann bei Repräsentationsimmobilien sogar wertsteigend sein.

Tipp: Fragen Sie den Verkäufer explizit nach der Art des Schutzes. „Denkmalgeschützt“ allein sagt zu wenig – der Unterschied zwischen Voll- und Fassadenschutz ist enorm.
Rechtliche Abgrenzung
immo2k.at ist kein Immobilienmakler – sondern eine IT-Plattform für digitale Immobilientransaktionen.
Definition des Gewerbewortlauts (Anmeldung)
„Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik, beschränkt auf den Betrieb einer Online-Auktionsplattform zur automatisierten Zusammenführung von Käufern und Verkäufern sowie die automatisierte Erstellung von Dokumentenentwürfen ohne beratende Tätigkeit (§ 117 GewO).“
Gewerberechtliche Deklaration & Abgrenzung
Kritischer Punkt Tätigkeit eines Maklers (Reglementiert) Tätigkeit von immo2k.at (Freies Gewerbe) Argumentation für Behörden (WKO/Finanzamt)
Vermittlung Aktives Zusammenführen, Verhandeln, Überreden, „Bemühen“. Rein technische Bereitstellung einer Datenbank und eines Auktions-Algorithmus. „Die Plattform ist ein passiver Host-Provider. Die Zusammenführung erfolgt rein algorithmisch durch Nutzerinteraktion ohne menschliche Intervention.“
Besichtigung Durchführung und Organisation von Vor-Ort-Terminen. Strikter Verzicht auf physische oder interaktive Live-Besichtigungen. „Es findet keine Objektschau statt. Die Plattform fungiert als reiner Informations-Marktplatz auf Basis von Dokumenten (Digital-Only).“
Beratung Individuelle Einschätzung von Preis, Lage und rechtlicher Situation. Keine Beratung. Nutzer entscheiden autark auf Basis hochgeladener Gutachten Dritter. „Die Plattform erbringt keine Konsultationsleistung. Preisbildung erfolgt rein marktbasiert durch das Bieterverfahren.“
Vertragserstellung Rechtliche Gestaltung und Finalisierung von Kaufverträgen. Automatisierte Erstellung eines strukturierten Anbotsentwurfs. „Die Software befüllt lediglich Datenmasken. Die rechtliche Letztverantwortung und Vertragserrichtung liegt zwingend beim Notar.“
Erfolgshonorar Provision für die erfolgreiche „Verdienstlichkeit“. System-Nutzungsgebühr für die Transaktionsabwicklung und Datenaufbereitung. „Das Entgelt ist eine Software-as-a-Service (SaaS) Gebühr. Die Nicht-Verrechnung bei Scheitern ist eine rein kulante geschäftspolitische Entscheidung.“
Dokumenten-Checkliste Individuelle Prüfung und Beratung zu erforderlichen Dokumenten. Automatisiert generierte Informationen auf Basis des Objekttyps. Keine individuelle Prüfung. „Die Notar-Checkliste ist ein regelbasierter Algorithmus (if Objekttyp = X then Dokument Y). Keine inhaltliche Bewertung, keine Beratung.“
Zugangssteuerung (Stufen) Qualifizierung und Selektion von Käufern/Verkäufern. Technische Zugangssteuerung. 3-Stufen-System prüft ausschließlich: E-Mail vorhanden? ID Austria verifiziert? Vollmacht signiert? „Vergleichbar mit KYC-Prozessen bei Banken. Rein technische Identitätsprüfung – keine Bonitäts- oder Eignungsbeurteilung.“
Rechts­hinweise (Lasten, Denkmalschutz) Individuelle Rechtsberatung zu Grundbuchlasten und Baurecht. Standardisierte Informationstexte. Verkäufer gibt Lasten selbst an. Plattform zeigt vordefinierte Erklärungen ohne individuelle Bewertung. „Vergleichbar mit Tooltip-Texten in Banking-Apps. Allgemeine Information, keine auf den Einzelfall bezogene Rechtsberatung. Jeder Hinweis endet mit ‚Konsultieren Sie einen Notar‘.“
System-Bezeichnungen (Branding)
Nicht nutzen
Makler, Provision, Vermittlung, Verkaufsservice, Beratung, Empfehlung, Qualifizierung, Genehmigung
Zwingend nutzen
IT-Plattform, Marktplatz, Transaktionsgebühr, System-Nutzungsentgelt, automatisierter Entwurf, Kaufanbotsentwurf, technische Zugangssteuerung, regelbasierte Information
Absicherung im Impressum / AGB
„immo2k.at ist kein Immobilienmakler im Sinne des § 117 GewO. Wir erbringen keine Maklerleistungen, keine Rechtsberatung und führen keine Besichtigungen durch. Unsere Leistung beschränkt sich auf die Bereitstellung der technischen Infrastruktur für ein digitales Bieterverfahren. Die Notar-Checkliste, Denkmalschutz-Informationen und Lasten-Erklärungen sind automatisiert generierte Standardtexte ohne individuelle Prüfung. Das 3-Stufen-System ist eine technische Zugangssteuerung, keine Qualifizierung oder Eignungsprüfung. Die Plattform erstellt ausschließlich Kaufanbotsentwürfe – die rechtliche Verbindlichkeit entsteht erst durch die Signatur des Nutzers via ID Austria.“
AGB-Klausel: Vergütung und Fälligkeit
Leistungsgegenstand: Die Plattform immo2k.at verrechnet für die Bereitstellung der technischen Infrastruktur, die automatisierte Dokumentenaufbereitung sowie die Durchführung des digitalen Transaktionsprozesses (Anbot-Annahme-Workflow) ein System-Nutzungsentgelt.
Höhe: Dieses beträgt 1 % des im Anbotsentwurf fixierten Objektwertes (gedeckelt mit max. € 10.000 inkl. USt).
Fälligkeit: Das Entgelt wird mit dem erfolgreichen Abschluss des digitalen Transaktionsprozesses im Portal fällig. Dieser ist erreicht, sobald der Verkäufer den durch das System generierten Anbotsentwurf eines Käufers mittels digitaler Signatur (z. B. ID Austria) im System rechtsverbindlich annimmt.
Kulanzregelung: Sollte die grundbuchsfähige Vertragserrichtung beim Notar aus Gründen scheitern, die nicht im Einflussbereich der Plattform liegen, behält sich der Betreiber das Recht vor, das Entgelt aus Kulanzgründen zu stornieren oder eine Gutschrift auszustellen. Ein Rechtsanspruch des Nutzers auf Stornierung besteht nicht.
Gewerbliche Abdeckung (Freies Gewerbe)
IT-Dienstleister
Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik. Deckt den Betrieb der Plattform, die Datenbank und die Algorithmen ab.
Werbeagentur
Deckt das Inserieren und die Präsentation der Immobilien ab.
Ankündigungsunternehmen
Vergleichbar mit Plakatwerbung – die Plattform stellt lediglich den Platz für die Ankündigung zur Verfügung.
Rechtsgrundlagen
§ 117 GewO – Definition der reglementierten Immobilientreuhändertätigkeit (Makler, Verwalter, Bauträger).
§ 1 MaklerG – Maklervertrag: Vermittlung durch „Nachweis der Gelegenheit“ oder „Vermittlung im engeren Sinn“.
E-Commerce-Gesetz (ECG) – Host-Provider-Haftungsprivileg (§§ 13–17 ECG).
DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit. b – Verarbeitung zur Vertragserfüllung.
GewO § 5 – Freies Gewerbe: Anmeldung bei der BH/Magistrat genügt, keine Konzession erforderlich.
Anonymität & Kontaktdaten-Richtlinie
Grundsatz: Käufer und Verkäufer sehen gegenseitig nur anonymisierte Initialen. Vollständige Identitätsdaten werden ausschließlich im Notar-Prozess offengelegt.

Kontaktdaten-Verbot in Inseraten: Telefonnummern, E-Mail-Adressen, URLs, Social-Media-Handles und sonstige Kontaktdaten sind in Inseratsbeschreibungen nicht gestattet. Das System filtert automatisch erkennbare Kontaktdaten und ersetzt sie durch [***].

Rechtsgrundlage: Die Plattform ist gemäß §§ 13–17 ECG als Host-Provider privilegiert. Sobald die Plattform Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten erlangt (z.B. Falschidentität, Betrugsversuch), ist sie zur Entfernung verpflichtet. Das automatische Filtern von Kontaktdaten ist eine technische Schutzmaßnahme, keine inhaltliche Prüfung.

Keine Maklertätigkeit: Die Plattform vermittelt nicht aktiv (§ 1 MaklerG). Sie stellt lediglich die technische Infrastruktur bereit. Die Kommunikation läuft über ein anonymisiertes Nachrichtensystem – direkter Kontakt außerhalb der Plattform ist nicht vorgesehen und liegt außerhalb der Haftung des Betreibers.

Verstoß: Bei wiederholtem Einfügen von Kontaktdaten kann das Inserat deaktiviert werden. Die Nutzungsbedingungen regeln dies in Punkt 4.3 (Inseratsrichtlinien).
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Ihre Identität ist gegenüber Käufern und Verkäufern immer anonymisiert. Andere Nutzer sehen nur Ihre Initialen (z. B. „M.M.“). Ihre vollständigen Daten werden ausschließlich im Notar-Prozess offengelegt – niemals an Interessenten oder Gegenparteien.
Identitätsnachweis (KYC)
Reisepass
Hochgeladen: 15.01.2026
✓ Verifiziert
Vollmacht (ID Austria)
§ 1002–1008 ABGB · eIDAS Art. 25 · § 4 E-GovG · Widerruf jederzeit möglich (§ 1004 ABGB)
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1. ID Austria
Digitaler Identitätsnachweis – wer Sie sind. Erforderlich für Vollmacht und Kauf-Button.
2. Vollmacht erteilen
Bestimmungsvollmacht: Erteilt dem Notar, der den Auftrag via Matching-System annimmt (§ 1002, § 1008 ABGB · eIDAS Art. 25).
Bestimmungsvollmacht gemäß § 1002–1008 ABGB: Die Vollmacht wird dem Notar erteilt, der den Auftrag über das immo2k-Matching-System final annimmt. Digitale Signatur via ID Austria entspricht handschriftlicher Unterschrift (eIDAS-VO Art. 25, § 4 E-GovG). Jederzeit widerrufbar außer bei laufender Transaktion (§ 1004 ABGB).
🔒 Kauf-Button gesperrt – ID Austria und Vollmacht erforderlich.
🔒 Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen und sind nur für Plattform und Notar sichtbar.
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